26. Mai 2022 um 16:34 Uhr
Sonderregelung in NRW: Auch mit dem 9-Euro-Ticket können Sie den ICE und den IC nutzen
18 Fotos Neun-Euro-Ticket: Von Düsseldorf aus die schönsten Reiseziele Deutschlands erleben
Foto: Pixabay / Gründungscoach
Düsseldorf Vom 1. Juni bis 31. August können Bahnreisende mit einem 9-Euro-Ticket deutschlandweit den Nahverkehr nutzen. Fahrten mit ICE oder IC sind wirklich ausgeschlossen. Aber in NRW kann man unter bestimmten Voraussetzungen noch Fernzüge nutzen.
Das neue Neun-Euro-Ticket der Deutschen Bahn ist ab dem 23. Mai erhältlich und der Andrang ist riesig. Kein Wunder, dass Fahrgäste mit den Tickets im Juni, Juli und August für 9 Euro im Monat deutschlandweit den öffentlichen Nahverkehr nutzen können. Mit dem Angebot will die Bundesregierung die Bürger von der Inflation entlasten und den Umstieg auf den ÖPNV attraktiver machen.
Um der hohen Auslastung entgegenzuwirken, will die Deutsche Bahn vor allem auf touristischen Strecken 50 zusätzliche Züge einsetzen und die Belegschaft aufstocken. Die Fahrzeuge könnten weitere 250 Fahrten anbieten, sagte er.
9-Euro-Ticket: Die schönsten Reiseziele ab Düsseldorf
Da das Neun-Euro-Ticket für den Nahverkehr in ganz Nordrhein-Westfalen gilt, beinhaltet eine Fahrt auch die NRW-Mobilitätsgarantie. Das bedeutet, wenn der Bus oder die Bahn 20 Minuten oder später an der Abfahrtshaltestelle ankommt oder sogar ausfällt, können Fahrgäste alternativ einen Fernverkehrszug, also EC, IC oder ICE, nutzen und erhalten ihre Kosten erstattet. Es besteht auch die Möglichkeit auf Taxi oder Sammelsystem auszuweichen, hier werden jedoch maximal 30 Euro und abends (zwischen 20.00 und 5.00 Uhr) 60 Euro erstattet. Das Ticketrückgabeformular finden Sie auf der Seite der Mobilgarantie NRW.
Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nur in Nordrhein-Westfalen und hat keine weiteren Bundesländer. Die übrigen Länder unterliegen den nationalen Fahrgastrechten, nach denen bei Verspätung das Geld für die Bahnfahrt erstattet wird. Die Verzögerung muss nicht auf Naturgewalten, Sturm oder Streik zurückzuführen sein, nur so bleibt die NRW-Mobilitätsgarantie erhalten.
(dpa/spiel)