EU beschließt neue digitale Regeln: Sollten Apple, Google und Co. jetzt zittern?

Was nach trockener EU-Gesetzgebung aussieht, muss das Leben der Europäer auch ganz praktisch verbessern: In den nächsten vier Jahren müssen alle besonders großen Anbieter von Kurznachrichten-Anwendungen wie Whatsapp oder Telegram ihre Systeme so umstellen, dass sie es auch sind kompatibel mit anderen Anbietern.

Dann sollen beispielsweise Whatsapp-Nutzer von Telegram, Signal oder Threema erreichbar sein. Zunächst für Textnachrichten, dann aber auch für Sprachnachrichten und schließlich auch für Videoanrufe. „Eltern müssen nicht mehr ihre Seele verkaufen, nur weil sie beim Elterngespräch an ihrer Grundschule dabei sein wollen“, sagt René Repasi, SPD-Europaabgeordneter.

Auch an anderer Stelle könnte das EU-Recht ganz praktische Änderungen bringen: Bisher wurden beispielsweise die Smartphones eines Herstellers oft komplett von einem Zulieferer ausgestattet. Android-Telefone sind normalerweise an Google-Benutzerkonten gebunden, während Apple-Telefone, iPads und Computer ohne den in Cupertino ansässigen App Store kaum verwendet werden können. Diese erzwungenen Verwendungen können in Zukunft verboten werden.

„Das Digitalmarktgesetz ist sicher kein zahnloser Tiger“, sagt Justus Haucap, Volkswirt und Wettbewerbsexperte der Universität Düsseldorf, zu t-online. Es hänge nun stark davon ab, wie die Kommission die Regeln durchsetze. „Konzerne werden die Regeln wegen drohender Sanktionen sehr ernst nehmen“, sagt Haucap.

Die Strafen sind hoch: Wenn ein Unternehmen das Digital Markets Act nicht einhält, kann es bis zu 10 Prozent des gesamten Jahresumsatzes eines Unternehmens zahlen. Bei Apple wären es aktuell etwa 35 Milliarden Euro, bei Meta mehr als 11 Milliarden Euro. Haucap mahnt zur Geduld: „Es muss nicht gewartet werden, bis die Konzerndominanz in nur sechs Monaten bricht.“

Digital Services Act: Neue Regeln für Facebook, TikTok, Insta und Telegram

Das zweite Hauptgesetz soll mehr Klarheit schaffen: Das abgekürzte englische DSA-Gesetz schreibt viele spezifische Regeln für Online-Gebote, Marketing und Social-Networking-Plattformen vor. Dies gilt insbesondere für die Behandlung von Inhalten und Angeboten, die rechtswidrig sein können, wie z. B. gefälschte Angebote in Online-Marktplätzen. In Zukunft sollen Anbieter diese schneller und besser lösen.

Allerdings gilt der Grundsatz: Anbieter müssen nicht ständig selbst nach rechtswidrigen Inhalten suchen. Sobald die anderen ihnen einen entsprechenden Verdacht mitteilen, müssen sie handeln. Dies gilt auch für Facebook, Instagram, Twitter, TikTok, Telegram oder Youtube. Das Gesetz über digitale Dienste ändert auch die Regeln dieser Plattformen. Damit soll beispielsweise Fehlinformationen, aber auch Hate Speech, also strafrechtlich relevanten Drohungen, besser entgegengewirkt werden.

Während in Deutschland bislang das umstrittene NetzwerkDG regelt, wie Anbieter mit potenziell rechtswidrigen Inhalten umgehen, tritt das EU-Digitaldienstegesetz 2024 in Kraft. Dann müssen die großen Vernetzungsplattformen Soziale Netzwerke übergreifend einheitliche Regeln einhalten Europa zum Moderieren von Inhalten und Kommentaren.

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