Maske hoch, Maske runter: Die Schweiz legt das deutsche Infektionsschutzgesetz anders aus als ein “Spiegel”-Journalist.
Keystone / Ennio Leanza
Wer von und nach Deutschland fliegt, muss wegen Corona weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Schweiz hält sich jedoch nur bedingt an deutsches Recht und lässt ihre Nachbarn näher rücken.
Wer von und nach Deutschland fliegt, muss in der Kabine einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Egal woher das Flugzeug kommt, egal wohin das Flugzeug fliegen soll, solange der Start oder die Landung in Deutschland stattfindet, gilt Maskenpflicht. Daran halten sich auch die meisten Fluggesellschaften, doch eine kapituliert bewusst: Die Schweiz ignoriert offenbar deutsches Recht, wie ein Bericht im Spiegel suggeriert.
Dadurch hätte das Kabinenpersonal der Flüge von Hamburg und Berlin nach Zürich keinen Versuch unternommen, die Maskenpflicht an Bord durchzusetzen. „Wir müssen keine Masken mehr in die Schweiz tragen“, begründet eine Flugbegleiterin. Nach einem Hinweis auf gesetzliche Regelungen in Deutschland fügte er hinzu: „Das hat die Schweiz entschieden.“
Gemäss Schweiz gilt “schweizerisches Recht”.
„Die Maskenpflicht gilt für Flüge zu Zielen, an denen sie obligatorisch ist“, sagte Swiss. Konkret: Auf Flügen nach Deutschland sagen Swiss-Flieger «Mascara up!», auf dem Rückflug «Mascara down!»
„Unsere Flugzeuge sind in der Schweiz registriert, daher gilt auch an Bord Schweizer Recht“, erklärte Swiss, warum sie im Gegensatz zu Ryanair und EasyJet nicht auf allen deutschen Flügen die Maskenpflicht erfüllt. Das Bundesgesundheitsministerium hat dem “Spiegel” bestätigt, dass die Maskenpflicht für alle Flüge von und nach Deutschland gilt.
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