Aufgrund der Grundsteuer – Elster bricht zusammen

Von Nils Kottmann

Digitales Chaos dank Steuerreform! Das Steuerportal „Elster“ ist am Sonntagabend zusammengebrochen.

Denn seit dem 1. Juli müssen Eigenheimbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgeben; seine Attacke hat die Server am Wochenende offensichtlich in die Knie gezwungen.

Auf Twitter berichtet ein Nutzer, dass die Plattform seit mehreren Tagen streikt.

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„Aufgrund des großen Interesses an Formularen zur Grundsteuerreform kommt es derzeit zu Verfügbarkeitseinschränkungen“, teilte der Betreiber, das Bayerische Landesfinanzamt, dort mit. Das Amt arbeitet bereits an einer Lösung. Derzeit ist die Seite überhaupt nicht verfügbar.

Das alternative Portal funktioniert weiterhin

Das Bundesfinanzministerium scheint im Vorfeld geahnt zu haben, dass die Abgabe der Grundsteuererklärung für Laien komplex oder überfordernd wäre. Denn es wurde ein eigenes Portal für Privateigentum geschaffen, das den Prozess vereinfachen soll:

Grundsteuer im Privatbesitz.

Hier können Eigentümer von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuererklärung wesentlich einfacher abgeben als über Elster. BILD hat das Verfahren ausprobiert und tatsächlich: Die Website ist übersichtlich, die Hilfebereiche zeigen genau, wo welche Informationen im Grundbuch zu finden sind. Wenn Sie alle Informationen haben, können Sie in wenigen Minuten ankommen.

Die Registrierung basiert auf der Steueridentifikationsnummer und einem Aktivierungscode, der Ihnen zugesandt wird.

Bis zum 31. Oktober haben Eigentümer die Möglichkeit, die Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. In Einzelfällen würde auch die Papierform funktionieren. Die elektronische Übermittlung erfolgt über „Elster“ und teilweise einfacher über die Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen.

Eine Situation ist beispielsweise nicht mehr einfach, wenn …

▶︎… das Grundstück gehört einer Erbengemeinschaft.

▶︎ … ist eine Nichtwohnimmobilie (z. B. freistehende Garagen oder Wochenendgrundstücke).

▶︎… Gebäude und Grundstück haben unterschiedliche Eigentümer.

▶︎ … das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

▶︎ … du besitzt eine Eigentumswohnung und einen Stellplatz in einer Tiefgarage.

Praktisch: Mit diesem Fragebogen können Sie herausfinden, ob es sich bei Ihrem Fall um einen einfachen Fall handelt.

Neben dem vom Finanzamt erhaltenen Aktenzeichen sind das Baujahr eines Gebäudes, die Anzahl der Garagen- oder Tiefgaragenstellplätze, die Wohnfläche pro Wohnung und der Wert Bodenrichtwert bzw. Leistungskennzahl anzugeben. Letztere Informationen konnten auf dem Datenportal der Immobiliensteuerreform abgerufen werden.

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