Als Beat Lienhard (66) den Fall des Berners Jürg Hirschi (66) liest, der eine Busse von 780 Franken bezahlen muss, um Julier langsam den Hals hinunterzufahren, geht alles zurück. „Der Julier ist für mich ein rotes Tuch“, sagt er am Telefon aus dem Urlaub.
1999 ging der damals 44-jährige Fahrlehrer für ein Verkehrssicherheitstraining nach Samedan GR. Ein Lastwagen fährt auf der Passstraße vor. Er sagt, es habe keine Sicherheitslinie, kein Vorwärtsfahrverbot oder keinen Gegenverkehr gegeben. Er passierte eine gerade Straße, dann sagte der Fahrer des Lastwagens, das Manöver sei kein Problem für ihn. Und doch war es für Lienhard eine schicksalhafte Entscheidung.
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Angezeigt für “abstrakte Bedrohung”
Denn unmittelbar vor dem Überholmanöver wurde Lienhard von einer Polizeistreife angesprochen, die daraufhin im Rückspiegel beobachtete, wie der Fahrlehrer ihn überholte. Beamte nehmen ihn fest und denunzieren ihn wegen „abstrakter Drohung“.
Das Verkehrsrecht versteht unter der abstrakten Gefahr die theoretische Gefahr, dass eine konkrete Gefahr entstehen würde, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer im entscheidenden Moment in den Gefahrenbereich eindringt.
Führerscheinentzug, Berufsverbot, Lohnausfall
Ein Vorwurf, den Lienhard bis heute nicht nachvollziehen kann. „Der Fall verfolgt mich bis heute. Weil ich mich ungerecht behandelt fühlte. Als Verkehrsexperte und Fahrlehrer hatte ich nicht das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben.“
Lienhard zog mit seiner Rechtsschutzversicherung vor Bundesgericht, vergeblich. Neben einer Busse von 500 Franken musste er seinen Führerschein für zwei Monate abgeben. Lienhard: „Mit dem Führerscheinentzug bekam ich Berufsverbot, nicht einmal Theorieunterricht durfte ich machen.“ Das Schwierigste für den Fahrmonitor: Er hatte zwei Monate lang kein Einkommen, was einen Lohnausfall von mindestens 16’000 Franken bedeutet. Außerdem brachen seine Schüler die Schule ab. „Es hat eine Weile gedauert, bis das Geschäft wieder anlief“, sagt Lienhard rückblickend.
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Verringerung der Hitzegeschwindigkeit
Martin Hofstetter (52) aus Buchs ZH erhielt im Juni 2019 eine ebenso absurde Sanktionsverfügung: wegen «fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln». Damals hatte die Gemeinde Buchs die Geschwindigkeit auf der Verbindungsstrasse „Hand“ zwischen Buchs und Dielsdorf ZH von 80 km/h auf 40 km/h reduziert, um den Asphalt wegen der hohen Temperaturen zu schonen.
Die Behörden nutzten die Gelegenheit, um an dieser Stelle bald eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen. „Ich war mit 72km/h unterwegs, das sind 32km/h zu ‚schnell‘“, sagt Martin Hofstetter Blick. Aber: „Die Beschilderung war völlig unzureichend und falsch. An zwei Stellen waren Hinweistafeln angebracht. Dazwischen gab es aber eine Kreuzung mit einer anderen Straße, ohne weitere Beschilderung.“
Allerdings heißt es in der Beschilderungsverordnung eindeutig: „Die angekündigte Regelung gilt an der Stelle bzw. ab der Stelle, an der sich das Schild befindet, bis zum Ende der nächsten Kreuzung; wenn es weiterhin anliegt, wird das Signal dort wiederholt “.
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“Reine Willkür”
Allerdings musste Hofstetter der Führerschein entzogen werden. Er sagt: „Ich habe das Verfahren angefochten und bin im Juni 2020 vor Gericht gegangen und das Amtsgericht Dielsdorf hat ihn vollumfänglich freigesprochen.“ Der Steuerzahler musste die Kosten von über 8000 Franken tragen.
Grund: Aufgrund falscher und unzureichender Signalisierung betrug die erlaubte Geschwindigkeit an der Messstelle 80 km/h und nicht 40 km/h. Hofstetter ist nach wie vor verärgert über die Farce: „Es war reine Willkür, wegen der Hitze langsamer zu werden.
Im Nachhinein ist er froh, gegen den Sanktionsbescheid Berufung eingelegt zu haben. Denn: “Wenn ich nicht gekämpft hätte, hätte ich das Ticket für mindestens drei Monate abgeben müssen!”
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