Das Bezirksgericht Zürich hat am Montag einen Kinderherzchirurgen wegen mehrfacher Drohungen zu einer bedingten Busse verurteilt. Der 45-Jährige hatte gedroht, leitendes Krankenhauspersonal zu töten.
Für das Gericht wurde geschaffen, dass in einer Schlichtungssitzung im Jahr 2019 Urteile gefällt wurden, in denen „sich den Anwesenden schließlich nicht mehr wohlgefühlt habe“, so der Richter. Diese Aussagen hätten dem Sicherheitsgefühl aller Geschädigten geschadet.
Es ist noch nicht rechtlich bindend
Wegen mehrfacher Drohungen erhielt der Herzchirurg eine Busse von 80 Tageshonoraren von 30 Franken, unter Auflage einer zweijährigen Probezeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Arzt kann immer noch zum Obersten Gerichtshof gehen.
Anwesende, darunter Mitglieder der Leitung des Kinderkrankenhauses, gaben einhellig an, Morddrohungen von dem zuvor entlassenen Arzt erhalten zu haben. Unter anderem kündigte er an, sein Recht zu bekommen, sich aber “nicht die Hände schmutzig zu machen”.
“Boom zwei Meter in die Luft”
Wo es herkommt, in Ägypten, werden diese Dinge anders gemacht, also hat es Verbindungen, sagte der Arzt laut den anderen Teilnehmern des Treffens. Bei einem anderen Problem habe er bereits jemanden mit dem Auto überfallen, “und dann zwei Meter in die Luft gedonnert”. Nach dem Treffen meldete das Kinderkrankenhaus den Fall bei der Polizei und beauftragte einen bewaffneten Sicherheitsdienst.
Die Drohungen hatten auch Auswirkungen auf die Privatsphäre der Sitzungsteilnehmer. Sie alle fühlten sich bedroht und heuerten ihre eigenen Sicherheitskräfte an, die sie von da an begleiteten. Einer kaufte Pfefferspray, ein anderer bereitete seine Armeepistole vor. Sie sagten Veranstaltungen ab, ließen die Rollläden herunter und verboten ihren Kindern, draußen zu spielen.
Protest gegen Entlassung mit Hungerstreik
Auslöser des Konflikts war die Kündigung des Arztes durch das Kinderkrankenhaus mit der Begründung „unangemessenes Sozialverhalten“ und „unangemessene Leistungen“. Der Chirurg widersprach und trat im April 2019 sogar in einen Hungerstreik, um gegen seine Entlassung zu protestieren. Mehrere Medien berichteten über die Eskalation des Streits.
Sein Anwalt argumentierte am Montag, sein Mandant habe in keiner Weise mit Gewalt gedroht, es werde aber zu einem Rechtsstreit kommen. Wenn sich die Gesprächsteilnehmer bedroht fühlten, so der Anwalt, sei dies “ihre eigene Wahrnehmung”.
Verteidiger behauptet „rassistische Titten“.
Das Problem sind nicht die Aussagen Ihres Auftraggebers, sondern die Vorurteile der Gesprächsteilnehmer. Diese hätten aufgrund ihres ägyptischen Erbes eine vorgefasste Meinung gehabt. Außerdem hätten sie ihn wegen seiner fehlenden Deutschkenntnisse missverstanden.
Im Protokoll einer früheren Krisensitzung bezeugte Kispi einen “Ehrenwahn”. Sein Klient wurde als “hochrangiger Psychopath” dargestellt. In diesem Protokoll werden auch Schlagworte wie „Ägypter, Muslime, Statussymbole, Gesichtsverlust“ auftauchen. Für eine Institution wie Kispi sei das nicht nur unprofessionell, “es hat eine rassistische Note”.
Der Rechtsstreit ist mit diesem Urteil noch nicht beendet. Im Juni treffen sich die Parteien erneut vor Gericht, unter anderem zum Arbeitszeugnis. Der Herzchirurg bittet um wohlwollendere Formulierungen. (SDA)