Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, haben in Tramelan im Berner Jura in einem Privathaus Unterkunft gefunden. (Archivbild)
Bild: Keystone / Anthony Anhang
Der Wille, Flüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen, beginnt bei den Einzelnen zu sinken. Einzelne Kantone dürften mittelfristig eher auf staatliche Lösungen setzen. Bund und Kantone betonen die Notwendigkeit einer zeitnahen Diskussion, auch über die Zukunft des S-Status.
Derzeit wird mehr als die Hälfte der knapp 60’000 ukrainischen Flüchtlinge in der Schweiz privat untergebracht. Viele Gastfamilien nehmen Flüchtlinge länger auf als erwartet. Gemäss Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) wird davon ausgegangen, dass sich bis Ende Oktober zwischen 80’000 und 120’000 ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz aufhalten werden.
Die kantonale Sozialdirektorenkonferenz (SODK) hat bei der Nachrichtenagentur Keystone-SDA angeschrieben, dass einige Kantone seit Monaten nicht ganz sicher sind, wie konsequent die Unterbringung von Schutzsuchenden bei Einzelpersonen ist.
Im Kanton Uri sind ukrainische Flüchtlinge in einem Hotel untergebracht
Das Hotel Aurora in Andermatt UR wird derzeit vom Kanton Uri als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Aktuell ist die Unterkunft mit ca. 40 Personen belegt, ca. 60 bis 70 hätten Platz. Es ist die bisher einzige grösste Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge im Kanton Uri.
13.06.2022
Gemäss SODK würden die Kantone eher auf ihre eigenen Strukturen setzen, um die Vertreibung und damit oft auch die Wiederverwertung von Kindern zu verhindern. Dies sind Wohnungen oder kollektive Strukturen wie ehemalige Pflegeheime oder Jugendherbergen. «Die bisherigen Erfahrungen haben in einigen Kantonen gezeigt, dass Privatunterkünfte als Übergangslösung besser geeignet sind, aber mittelfristig andere, staatliche Lösungen gefunden werden müssen.»
“Ein gewisses Unbehagen”
Eine Umfrage habe ergeben, dass zwischen fünf und zehn Prozent der privat untergebrachten Flüchtlinge in kantonale und kommunale Strukturen überstellt worden seien, sagte SODK-Generalsekretärin Gaby Szöllösy am Dienstag der «Neuen Zürcher Zeitung». Und diese Zahlen werden voraussichtlich in naher Zukunft weiter steigen.
In der Stadt Zürich seien 90 Prozent der derzeit knapp 2000 Personen mit Schutzstatus S in Privatunterkünften untergebracht, teilten die lokalen Behörden ebenfalls am Dienstag mit. Langfristige Unterbringungspläne seien im Gange und auch Containerdörfer seien denkbar.
Manche Pflegefamilien könnten «ein gewisses Unbehagen» verspüren, sagte Jörg Kündig, Präsident des Zürcher Gemeinderatsverbandes, am Dienstag gegenüber den Medien. Auch bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) sind «Ermüdungserscheinungen» zu beobachten.
Eidgenossenschaft beeindruckt von Solidarität
Die Medienstelle des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) betonte auf Nachfrage, dass die Kantone für die Unterbringung von Schutzsuchenden zuständig seien, auch wenn eine private Unterbringung nicht mehr möglich sei. Die grosse Solidarität der Schweizerinnen und Schweizer ist beeindruckend. „Die Bundesregierung ist den privaten Gastgebern für ihr Engagement dankbar.“
Bezüglich der Forderung des Kantons Zürich an den Bund, noch vor dem Winter einen Notunterkunftsplan zu erstellen, hält die SODK fest, dass diese Frage mit dem Bund vertieft diskutiert werden muss. Gemäss EJPD arbeitet das SEM eng mit den anderen beteiligten Bundesstellen sowie mit den Kantonen, Städten und Gemeinden zusammen, um diesbezüglich gemeinsame und tragfähige Lösungen zu erarbeiten.
In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die zuständige Bundesrätin Karin Keller-Sutter den ehemaligen Kommandanten der Zürcher Kantonspolizei, Thomas Würgler, beauftragt hat, Szenarien im Zusammenhang mit Flüchtlingsbewegungen in der Schweiz zu erstellen, mit dem Ziel, „die Planung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.
Gemeinsam Lösungen entwickeln
Zudem erinnert das EJPD daran, dass die Kantone ihre Forderungen im Rahmen der ordentlichen Austauschkommission SONAS (Sonderpersonal Asyl, politisch-strategisches Führungsorgan des Bundes zur Behandlung besonderer Lagen und ausserordentlicher Aktivitäten im Asylbereich) einreichen können und Einwanderung). Dort werde an gemeinsamen Lösungen gearbeitet.
Da der S-Schutzstatus im März 2023 ausläuft, muss aus Sicht der Zürcher Behörden bis Ende Jahr klar sein, wie es weitergeht. „Die SODK will die Frage der Aufrechterhaltung oder Aufhebung des S-Status so schnell wie möglich mit der Bundesregierung vertiefen“, sagen die Sozialdirektoren.
Das EJPD argumentiert, dass die anhaltenden Kriegshandlungen in der Ukraine derzeit keine verlässliche Prognose zulassen, wann der Schutzzustand aufgehoben und die Rückkehr von Flüchtlingen in die Ukraine gefördert werden könnte. Das SEM verfolgte jedoch aufmerksam die Entwicklungen in der Ukraine. “Sollte sich die Ausgangslage in der Ukraine grundlegend ändern, wären Anpassungen des Schutzstatus in der Schweiz möglich, auch unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf EU-Ebene.”
bo, sda