Ohne „Eltern zweiter Klasse“: Bushman ebnet den Weg zur Mitmutterschaft

Kein Buschmann von “Eltern zweiter Klasse” verlässt die Gemeinschaft

16.07.2022, 09:12

Bisher gibt es keine gesetzlichen Vaterschaftsregelungen für ein Ehepaar. Bundesjustizminister Marco Buschmann will das jetzt ändern und verspricht einen Gesetzentwurf noch in diesem Jahr. Wichtig ist aber auch, die Rechte des leiblichen Vaters nicht aus den Augen zu verlieren.

Bundesjustizminister Marco Buschmann will noch in diesem Jahr die sogenannte Co-Elternschaft für lesbische Paare einführen. „Wir wollen Regeln schaffen, damit Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Elternteilen haben, und niemand soll sich als Elternteil zweiter Klasse fühlen“, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Er sei zuversichtlich, dass es noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf geben werde, der zumindest für „unkomplizierte Fälle“ einen modernen Rechtsrahmen schaffe, sagte der FDP-Politiker. Beispielsweise hat sie nach einer registrierten Samenspende für lesbische Paare geboren. “In diesem Fall ist es ganz klar: Der Samenspender will nicht in die Elternschaft einbezogen werden.” Es sei „gut so“, dass beide Elternteile gesetzlich anerkannt seien.

Für andere Situationen, in denen lesbische Paare Kinder bekommen, gebe es aber noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung, räumte Buschmann ein. “Nicht alle Fälle können gruppiert werden”.

Mutterschaft muss “zur Norm werden”

Der Justizminister hatte sich bereits im Februar zu dem Thema geäußert. Buschmann sagte daraufhin der „Rheinischen Post“ und dem „General-Anzeiger“: „Wenn in einer Ehe zwischen einem Mann und einer Frau ein Kind geboren wird, ist der Mann, unabhängig von der biologischen Vaterschaft, rechtlich der Vater.“ Deshalb sollte dies so sein in einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein.”

Entscheidend sei für ihn, „dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit geben und das Kind als Gemeinschaft auch rechtlich verteidigen“. Daher sollte es ihrer Ansicht nach zur Norm werden, dass beide Mütter in einer Ehe „im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft als Väter anerkannt werden“. Buschmann fügte hinzu: „Wir dürfen jedoch die Rechte des leiblichen Vaters nicht aus den Augen verlieren.“

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