Strom statt Gas, Rechnungen statt Preisobergrenzen: Finanzminister Magnus Brunner packt einen neuen Plan aus, um steigende Energiepreise abzufedern.
Während der Begriff Preisobergrenze in Politik und Fachkreisen laut wird, um bezahlbare Energiepreise enorm hoch und weiter steigen zu lassen, schwebt Finanzminister Magnus Brunner „eine Art Abrechnungsobergrenze“ vor, wie er in einem neuen Interview mit „Standard“ verriet. : “Das ist ein großer Unterschied!” Außerdem müssen wir bei diesem Plan auch zwischen Strom und Gas unterscheiden, Strom braucht jeder, Gas nicht, so der Minister.
“Es ist sehr teuer”
Bei der „Rechnungsdeckung“ gehe es laut Brunner um die Begrenzung der Stromkosten, der Markt werde nicht „abgeschafft“, sondern die Menschen würden „auf einen Teil der Stromkosten verzichten“. Da muss man schauen was, also Gas und Strom oder nur Strom, das muss gelten, denn beim Gas brauche man europäische und keine nationalen Lösungen, so Brunner. Außerdem: “Das kostet viel Geld.” Deshalb müsse auch geklärt werden, ob es für Gas und Strom gelte, so Brunner.
Während selbst der Bundeskanzler auf eine Lösung bis zum Herbst drängt, bläst Brunner die Segel aus der Diskussion: Erst würden Steuerreform und Entlastungspakete in Kraft treten, dann beginnen im Herbst die nächsten Erleichterungen und die Abschaffung der Kaltprogression , mit der “Rechnungsabdeckung”. Jetzt müsse es „mit kühlem Kopf“ gestaltet werden. Kritik am Nichtstun der Regierung nimmt Brunner nicht hin, sondern reagiert schnell und entschlossen.
„Außergewöhnliche Zeiten“
Der Finanzminister ließ die Menschen sich zurücklehnen und die auf Oktober verschobene CO2-Zölle realisieren. „In außergewöhnlichen Zeiten“ könne alles hinterfragt werden, sagt Brunner. Obwohl es die Maßnahme grundsätzlich befürwortet, ist es auch legitim, wenn es diejenigen gibt, die sich Gedanken machen, „wie man damit umgeht“. Diskutiert wird beispielsweise die Einführung des CO2-Preises bei gleichzeitig neuer Entlastung durch „Bill Coverage“. „Nützliche“ Markteingriffe sieht der Minister hingegen nicht als hohe Steuer auf Zufallsgewinne etwa von Energiekonzernen.
Nav-Compte rfi Hora19.07.2022, 19:10 | Akt: 19.07.2022, 19:18