Guardian Mode: Die Verbraucherzentrale verklagt Tesla

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Landgericht Berlin Klage gegen Tesla eingereicht. Die Verbraucherzentrale kritisiert Teslas angeblich inkompatiblen Datenschutzmodus, der verdächtige Aktivitäten rund um das Auto erfassen soll. Zudem sind die Werbeaussagen von Tesla zur CO2-Einsparung irreführend.

Der Sentry-Modus dient dazu, verdächtige Aktivitäten in der Nähe des Fahrzeugs zu erkennen, wenn es an bestimmten Stellen geparkt und blockiert ist. Wie Tesla erklärt, kann das System verdächtige Bewegungen erkennen und entsprechend der Schwere der Bedrohung reagieren. Bei „großer Bedrohung“ beginnen die Kameras mit der Aufzeichnung und das Alarmsystem wird aktiviert. Gleichzeitig erhalten Nutzer in ihrer Tesla-App eine Benachrichtigung über den Vorfall.

Nutzung datenschutzkonform unmöglich

Eine mit dem Datenschutz kompatible Nutzung sei kaum möglich, sagte Heiko Dünkel, Leiter des vzbv-Teams Rechtsdurchsetzung. “Nutzer sollten vor dem Auto eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Passanten einholen. Daher verstößt jeder, der das Feature nutzt, gegen das Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.” Die Verbraucherzentrale hatte Tesla bereits im Dezember 2021 gewarnt , jetzt wurde Klage beim Landgericht Berlin eingereicht.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verbraucherzentrale moniert, dass bei aktiviertem Wächtermodus mehrere am Fahrzeug angebrachte Kameras permanent die Umgebung aufzeichnen würden, was meist auch unbeteiligte Passanten betrifft. Da diese Aufzeichnungen in bestimmten Fällen auch im Fahrzeug gespeichert werden, handele es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, argumentiert das Kundenservice-Center. Verbraucherschützer erklären, dass auch unprovozierte Aufnahmen des Geschehens rund um das Fahrzeug unzulässig seien. Eine gesetzeskonforme Nutzung des Wächtermodus im öffentlichen Raum ist nicht möglich.

Tesla verweist auf Vorschriften

Der Tesla-Supportbereich sagt zum Sentry-Modus: „Hinweis: Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, alle örtlichen Verordnungen und Eigentumsbeschränkungen zur Verwendung von Kameras zu beachten und einzuhalten.“

Angebliche Schlupflöcher im Genehmigungsverfahren

Marion Jungbluth, Leiterin des vzbv-Teams Mobilität und Reisen, erklärt, dass der „Sentinel-Modus“ in Deutschland „trotz massiver Datenschutzmängel“ mit „Lücken in den Verfahren zur Genehmigung der Funktionen des automatisierten Fahrens“ zugelassen wurde. In Deutschland solle die Zusammenarbeit zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten verstärkt werden, sagte Jungbluth.

Irreführende Aussagen zur CO2-Einsparung

Der Verbraucherbundesverband verklagt Tesla aber auch wegen angeblich irreführender Angaben zur CO2-Einsparung beim Neuwagenkauf. Kritisiert wurden mehrere Werbeaussagen des Unternehmens, darunter der angekündigte CO2-Ausstoß von „0 g/km“ für das Model 3 oder Werbung wie „Tesla steht für eine Mission: Beschleunigung der Energiewende“ und die Aussage „The Tesla Creed. ” Je früher wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durchbrechen und eine Zukunft ohne Emissionen erreichen, desto besser.“

Tesla gewinnt mit CO2-Zertifikaten

Laut Verbraucherzentrale würden Aussagen wie diese zu der Annahme führen, dass der Kauf eines Tesla den CO2-Ausstoß von Autos im Allgemeinen reduzieren würde. Tatsächlich verdient Tesla Geld damit, dass auch andere Hersteller von Tesla eingespartes CO2 ausstoßen können. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben 1,6 Milliarden Dollar im Jahr 2020 mit dem Verkauf von Emissionsgutschriften verdient. Diese Emissionsrechte ermöglichen es anderen Herstellern, die für ihre Flotte geltenden Grenzwerte zu überschreiten.

Über den Verkauf dieser Emissionsrechte informiert das Unternehmen vor der Fahrzeugbestellung allerdings nur auf Seite 30 des Umweltverträglichkeitsberichts, der in englischer Sprache verfasst ist und im Internet heruntergeladen werden kann.

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