Mit dem lokalen Energieversorger EVN wurde eine passende Lösung gefunden. Das Unternehmen befindet sich mehrheitlich im Besitz des Staates.
Die Details der Obergrenze wurden heute auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Der österreichische Bass hat Unterstützung. „Die Förderung gilt nur für Erstwohner“, sagt Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Die Frist dafür ist der 1. Juli. Förderfähig ist somit nur, wer bereits am 1. Juli als Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet war.
11 Cent pro Kilowattstunde
Der Energiesparfaktor sollte auf 20 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs angesetzt werden. Damit werden 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs gefördert. Je nach Haushaltsgröße entspricht dies der geförderten Strommenge pro Jahr. „Diese förderfähige Strommenge wird nach dem NÖ-Modell mit 11 Cent pro Kilowattstunde gefördert“, sagte er bei der Pressekonferenz.
Bei einem Einpersonenhaushalt bedeutet diese Rechnung eine Ersparnis von knapp 170 Euro, bei zwei Personen 272 Euro, bei drei Personen 374 Euro und bei vier Personen 415 Euro für das ganze Jahr.
Mögliche Anmeldungen ab 1. September
Das Modell wird gemeinsam mit Energieversorgungsunternehmen entwickelt. Der Zuschuss wird direkt von der entsprechenden Stromrechnung abgezogen. Ziel ist es, so schnell wie möglich, auf jeden Fall jedoch vor dem 1. September, eine Förderung beantragen zu können.
Abgerechnet wird dann in monatlichen Raten, die ab Oktober rabattiert werden.
„Unsere Strompreissenkung unterstützt alle österreichischen Tiefs ausgewogen und schafft einen klaren Anreiz zum Energiesparen“, so Mikl-Leitner.
Unterstützung auch für Kunden, die nicht bei der EVN sind
Das Gesamtfinanzierungsvolumen beträgt rund 250 Millionen Euro. Wichtig: Unterstützung soll es auch für alle Stromverbraucher geben, die keinen Vertrag mit der EVN haben. Details werden noch ausgearbeitet.
Auch Stephan Pernkopf (ÖVP) kündigte an, dass das Land neue Aktivitäten in Sachen Stromsparen etablieren werde. Gespräche sind bereits im Gange. Das sind unter anderem staatliche Kliniken.