Der Rechnungshof vermutet eine unzulässige Teilspende an die SPÖ

© APA/HERBERT NEUBAUER / HERBERT NEUBAUER

Die Mietminderung ist für die Wirtschaftsprüfer nicht nachvollziehbar. Es sind etwa 1.600 Euro pro Jahr, die die Stadt an die Party verschenkt.

von Christian Böhmer

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Der Rechnungshof zeigte die SPÖ dem Unabhängigen Parteientransparenzsenat (UPTS) wegen des Verdachts einer rechtswidrigen Parteispende an.

Das gab der Rechnungshof am Freitag mit der Veröffentlichung des SPÖ-Jahresberichts 2020 bekannt.

Denn es ist? Laut Rechnungshof hat die Stadt Wien der SPÖ für die Büroräume in der Wiener Löwelstraße rund 12.000 Euro Miete in Rechnung gestellt. Das sagte zumindest Bürgermeister Michael Ludwig im Mai 2022 bei einer Wiener Gemeinderatssitzung. 2017 soll die Miete 13.600 Euro betragen haben. Grund für die niedrigere Miete soll eine Größenänderung der Zimmer sein. Für den Rechnungshof ist das zumindest umstritten – und damit auch, ob der Rabatt oder die Differenz von 1.600 Euro pro Jahr keine Parteispende gewesen sein kann.

Wörtlich heißt es in einer Stellungnahme: „Die von der Stadt Wien erhobenen Mieten sind laut Rechnungshof deutlich niedriger als bei vergleichbaren Objekten im 1. Bezirk. Vor allem, wenn vor diesem Hintergrund auch eine Mietminderung für 2020 in Kraft getreten ist.“ Angesichts der widersprüchlichen Aussagen zwischen der Stadt Wien (Vermieter) und der SPÖ (Vermieter) über Mietpreisänderungen wird eine Anzeige an den Transparenzsenat der Unabhängigen Partei (UPTS) wegen des Verdachts einer unzulässigen Spende durch die Gemeinde Wien erstattet Stadt Wien an die SPÖ”.

Attersee-Streit

Spenden von verdeckten Parteien sieht der Rechnungshof im Fall Attersee nicht. Wie berichtet, muss die SPÖ für ein Seegrundstück in Steinbach eine besonders günstige Pacht zahlen. Der Rechnungshof verweist nun auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Demnach sei „aufgrund der Historie dieser Liegenschaft die relativ geringe Pacht zulässig und stelle daher keine unzulässige Parteispende dar“.

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