Deutsche Sprayer in Wien verurteilt

Die beiden Männer seien Ende Mai in die Bundeshauptstadt gereist, „weil sich in der Szene herumgesprochen hat, dass man hier problemlos sprayen kann“, sagte der 26-Jährige am Freitag. Nachdem sie Züge der ÖBB und der Wiener Linien besprüht hatten, wurden die beiden am 30. Mai festgenommen. Der 26-Jährige, der bereits drei Mal wegen Einbruchs, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorbestraft war, aber vor seiner Festnahme noch nie festgenommen worden war, befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Auch der 21-Jährige, der sich zuvor auf nicht schuldig bekannt hatte, wurde in Haft genommen, wo er wochenlang in der überfüllten Justizvollzugsanstalt Josefstadt verbrachte, bis dem Haftentlassungsantrag seines Verteidigers Ende Juni stattgegeben wurde. Hauptgrund für die Festnahme des 21-Jährigen dürfte sein, dass ihm die ÖBB zunächst 100.000 Euro Schadensersatz in Rechnung stellten.

Die ursprüngliche Schadenssumme ist eindeutig zu hoch

Was – wie sich in der Verhandlung herausstellte – massiv übertrieben war. Die ÖBB forderten vor Gericht einen Gesamtschadensersatz von 18.000 Euro – ausgehend von den beiden Angeklagten und mindestens zwei weiteren unbekannt gebliebenen Mittätern kamen die Wiener Linien auf insgesamt 18.500 Euro.

Am 29. Mai besprühte der 26-Jährige die am Bahnhof abgestellten Züge, die nach eigenen Angaben bewusst auf ältere Modelle geachtet haben. Am selben Tag war er dabei, als mehrere Sprayer in Stockerau Graffiti auf einen Betonsockel sprühten. Als die beiden Angeklagten am 30. Mai Schienenfahrzeuge der Wiener Linien verunstalteten, wurden sie von der Polizei festgenommen.

Zehn Monate Haft für 26-Jährigen

Der 26-Jährige wurde schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft verurteilt, davon zwei Monate zur Bewährung. Er muss eine weitere Woche im Gefängnis Josefstadt absitzen, bevor er nach Deutschland zurückkehren kann. Der 21-Jährige erhielt eine Diversion, wodurch er einer ebenfalls bereits rechtskräftigen Verurteilung entging. Er erklärte sich bereit, einen Kostenbeitrag für das Strafverfahren in Höhe von 200 Euro zu zahlen, zudem ordnete der Richter eine Bewährungszeit an.

Bezüglich Schadensersatz einigten sich die jungen Deutschen in der Hauptverhandlung mit Vertretern der ÖBB und der Wiener Linien auf einen Vergleich. Sie zahlen der ÖBB in Raten von jeweils 5.000 Euro und den Wiener Linien jeweils ein Drittel des Betrags, den das Unternehmen in einer Schadensfeststellung angegeben hatte.

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *