Mordverdächtiger bei tödlichem Brand in Wien-Simmering

Ein 93-jähriger Mann starb bei dem Brand, seine 90-jährige Frau konnte sich selbst retten. Es wird vermutet, dass das Feuer vorsätzlich gelegt wurde.

Bei einem Zimmerbrand in der Nacht zum Donnerstag, bei dem ein 93-jähriger Mann starb, wurde die Frau wegen Mordverdachts festgenommen. Die 90-Jährige war mit der Fürsorge ihres Mannes überfordert, zudem kam es zum Streit mit der Hausverwaltung. Laut Polizei soll er das Feuer aus Verzweiflung mit Hilfe von Zeitungen gelegt haben. Dann wollte die Frau Selbstmord begehen.

Der 90-jährige Mann wurde von Rettungskräften über eine Drehleiter vom Balkon gerettet. Für ihren Mann kam jede Hilfe zu spät. Die Frau, die an einer Rauchvergiftung litt, wurde bereits ins Gefängnis gebracht.

Die Löscharbeiten dauerten zwei Stunden

Nach dem Brand, dessen Ursache zunächst unklar war, übernahm das Landeskriminalamt Wien die Ermittlungen. Im Zuge dessen wuchs der Verdacht, dass die 90-jährige Frau den Brand vorsätzlich gelegt haben muss. Sie wollte den Mann töten und dann sich selbst. Der 93-Jährige soll an einer langjährigen Krankheit gelitten haben.

Die Feuerwehr erhielt die Warnung gegen halb zwei Uhr morgens. Die Feuerwehr löschte den Brand in rund zwei Stunden. Die Feuerwehr musste die Flammen mit Atemschutzgeräten von innen eindämmen. 27 Einsatzkräfte und sechs Fahrzeuge wurden entsandt.

Die Tat ist Teil einer Reihe von ebenso tragischen Tötungsdelikten, bei denen Familienmitglieder die Pflege ihrer Angehörigen nicht mehr bewältigen konnten. Erst vor einem Monat tötete ein 84-jähriger Mann aufgrund einer schweren Krankheit seine 82-jährige Frau und den Familienhund. Im Februar tötete ein 60-jähriger Mann in Graz seine Mutter und seinen Bruder, weil er mit der Pflege überfordert war.

Kritik an der Gesundheitsreform

Am Donnerstag machten Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und der Sozialversicherungsdachverband auf das Problem aufmerksam. Sie sahen die Notwendigkeit, die Wohlfahrtsreform der Bundesregierung zu verbessern. Die Entlastung durch unterstützende Familienmitglieder ging ihnen nicht weit genug. Nur rund 24.000 der rund 950.000 pflegenden Angehörigen haben Anspruch auf den Familienbonus von 1.500 Euro. Voraussetzungen sind Pflegestufe 4 und eine Selbst- oder Weiterversicherung der Angehörigen.

Kritisiert werden Rentner, die laut Sozialversicherungsdachverband die Hälfte der Pflege von Angehörigen übernehmen. Nach Angaben des Spitzenverbandes der Sozialversicherungsträger ist aufgrund der für die Auszahlung erforderlichen Vorarbeiten „nicht sichergestellt“, dass die Familienbeihilfe wie geplant ab dem 1. Januar 2023 ausgezahlt wird.

Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie suizidgefährdet sind

Für Menschen in akuten Krisensituationen gibt es verschiedene Unterstützungseinrichtungen und Anlaufstellen. Notrufnummern und Erste Hilfe bei Suizidgedanken finden Sie unter www.suizid-praevention.gv.at.

Telefonischer Support ist auch verfügbar unter:

Kriseninterventionszentrum (Mo-Fr von 10-17 Uhr): 01/406 95 95, Kriseninterventionszentrum.at Beratung und Hilfe bei Suizidgefahr 0810/97 71 55 Psychiatrische Notfallversorgung (0-24 h): 01/313 30 Psychiatrischer Sozialer Notdienst 01/310 87 79 Telefonberatung (0-24 Stunden, kostenlos): 142 Funkberatung (0-24 Stunden, für Kinder und Jugendliche): 147 Gesprächs- und Verhaltensberatung: bittelebe.at

Auch der relativ junge Verein „Bleib bei uns“ bietet Hilfe für Menschen mit Suizidgedanken und deren Angehörige. www.bleibbeiuns.at

(WAS)

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