Qualität kostet nichts, aber man bekommt sie nicht umsonst.

Beim Umstieg auf Gasalternativen hilft die Energiesparmaßnahmenverordnung bis auf wenige Ausnahmen kaum; andere Maßnahmen sind erforderlich.

Wien (OTS) – Mit der jetzt evaluierten Erdgas-Regelungsmaßnahmen-Verordnung werden Großkunden verpflichtet, die Voraussetzungen für den Ersatz von Erdgas zu schaffen, soweit dies technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist Die Verordnung sieht den Ersatz der dadurch entstehenden Aufwendungen vor. Fraglich ist laut Jürgen Streitner, Leiter der Abteilung Umwelt- und Energiepolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), ob die jetzige Verordnung eine Breitenwirkung entfalten wird: „Eine Erdgaswirtschaftsverordnung adressiert nur wenige klassifizierte Anlagen als Großverbraucher, und sie gilt nur für sechs Monate.Erdgasersatzunternehmen müssen in der Regel Investitionen in genehmigungspflichtige Anlagen tätigen.Dies ist in dieser Zeit kaum zu leisten und aufgrund der meist nicht möglich fehlende Anpassung der Emissionsgrenzwerte. Jetzt müssen wir auch schnell über andere Maßnahmen nachdenken.“

Dringend ist laut dem Experten ein Maßnahmenpaket, das den Ersatz von Erdgas für Unternehmen jeder Größe ermöglicht. „Unternehmen brauchen vor allem Rechtssicherheit, wenn Emissionsgrenzwerte mit einem Fuel Switch nicht eingehalten werden können. Es geht darum, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um jetzt für einen möglichen Ersatz von Erdgas vorsorgen zu können. Grundsätzlich gilt, je mehr, desto eher Gas.“ ersetzt werden können, desto mehr können wir speichern.”

Andere Maßnahmen sollten ebenfalls angewendet werden. „Die Richtlinie zur Förderung von Anlagenumstellungen, wie sie im Erdgasausbaugesetz vorgesehen ist, muss zügig erfolgen, damit Fördergelder auch verteilt werden können. Auch abfallrechtliche Vereinfachungen sind notwendig, um die anfallenden Restgase in Unternehmen einfacher nutzen zu können“, fordert Streitner. Auch der Umstieg auf Erneuerbare Energien müsse verstärkt unterstützt werden. „Wir warten noch auf die Erneuerbare-Gas-Investition Zuwendungsverordnung, die mit dem Beschluss des Erneuerbare-Energien-Ausbaugesetzes im Juli 2021 hätte umgesetzt werden können“, so Streitner abschließend. (PWK318/DFS)

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