Unerwünschte Gegenstände: Der Funddienst schikaniert Behinderte mit Inkassoforderungen

Inhalt

Rund 700 Franken soll ein geistig Behinderter für Schlüsselschilder bezahlen, die er nicht will.

Ende Januar 2022 rief die Abteilung Telefonmarketing des Schlüsselsuchdienstes „JB Services“ einen 38-jährigen Mann mit geistiger Behinderung zweimal an. Der Mann arbeitet als Hausmeister im Kanton Bern.

Rechnungen, Mahnungen, Inkassoforderungen

Telemarketer wollen Sie davon überzeugen, Schlüsselfinder-Aufkleber und passende Aufkleber für Ihr Handy zu bestellen oder sich für einen 10-Jahres-Rückgabeservice anzumelden. Dem Konsumentenmagazin SRF «Espresso» sagt der Mann, er habe die Ware nie ausdrücklich bestellt, er habe nur seine Adresse angegeben. “Es muss ein Fehler sein.”

Erhalten Sie Badges zusammen mit Rechnungen, Mahnungen und Mahngebühren schnell per Post. Der Betrag steigt bald auf rund 400 Franken. Schliesslich schaltete sich das Inkassounternehmen Intrum ein und der Betrag erhöhte sich auf 700 Franken. Eine Androhung der Betreibung liegt in der Luft.

Und das, obwohl sich der Mann mit Hilfe seines Beraters von der Organisation Pro Infirmis hartnäckig gegen die Forderungen wehrt. Sie bestreiten es schriftlich mit eingeschriebenen Briefen und schicken die unerwünschten Abzeichen. Doch die Post sei nicht abgeholt worden, sagt die Beratungsfirma Pro Infirmis.

Rechtsexperte: „Alles gut gemacht“

Der Mann und sein Berater haben alles richtig gemacht, sagt SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. Offenbar ist hier kein Vertrag zustande gekommen, und deshalb müssen beide mit einer möglichen Durchsetzung rechnen: „Dann müsste der Lieferant nachweisen, dass ihm das Geld zusteht.“

Doch so weit kommt es in dieser Geschichte nicht. Wenn „Espresso“ an „JB Services“ und Intrum berichtet, dauert es nicht lange, bis die Rechnungen storniert sind. Somit muss der 38-Jährige nichts zahlen.

“Es wird kein Beitrag geleistet”

Der Verantwortliche des Schlüsselsuchdienstes gibt aber weiterhin an, dass der Mann ausdrücklich nach den Aufklebern für den Schlüssel und das Handy gefragt habe. Und dann hat er von seinem Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen keinen Gebrauch gemacht. Sie können es beweisen, denn die telefonischen Verkaufsgespräche wurden aufgezeichnet.

“Espresso” möchte die Aufnahmen hören. Der Filialleiter sagt, er sei im Urlaub, werde es aber spielen, wenn er zurückkommt. Wenn Sie erneut „Espresso“ eingeben, warten Sie in diesem Fall etwas länger mit dem Beitrag, Sie erhalten eine scharfe E-Mail zurück: „Es wird keinen Beitrag geben Material von meiner Seite.” Sie droht damit, nur ihren Anwalt einzuschalten.

Aber kein eindeutiger Beweis

In seiner nächsten E-Mail klingt er wieder nachsichtiger, will die Aufzeichnung der Verkaufsgespräche aber nicht mehr preisgeben: „Nicht, weil ich sie nicht habe oder sie nicht gut sind, sondern einfach, weil der Fall für uns abgeschlossen ist hätte gar nicht passieren dürfen.”

Damit dies Betroffenen oder anderen Mitarbeitern des Gebäudewartungs- und Reinigungsunternehmens nicht noch einmal passiert, hat das Unternehmen nun ein Werbeverbot auf gewerblichen Mobiltelefonen aktiviert.

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *