Die Regulierung der Krone wurde erweitert, mit einer Änderung der Anforderung an die Maske

Die Verlängerung der Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz ist am Sonntag in Kraft getreten. In Arztpraxen, Krankenhäusern, Bussen und Bahnen gilt weiterhin Maskenpflicht. In einem anderen Bereich fehlt es weitgehend.

Die Maskenpflicht in Pflegeheimen und Wohnheimen sei in den meisten Fällen ab Sonntag nicht mehr vorgeschrieben, teilte das Sozialministerium dem SWR mit. Mitarbeiter und Besucher sollten nur dann eine Maske tragen, wenn sie sich in einem Umkreis von 1,5 Metern um Anwohner aufhalten.

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In Krankenhäusern werden obligatorische Tests aufrechterhalten

Ein weiteres Problem sind obligatorische Tests. Sie bleibt für Besucher von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen ausnahmslos bestehen. Dies bedeutet, dass Besucher vor dem Betreten der Einrichtung weiterhin einen negativen Kronentest vorlegen müssen.

Die aktuelle 33. Kronenkontrollverordnung wurde um etwa einen Monat bis Samstag, den 25. Juni verlängert.

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