Wirtschaftlichkeit: Hohe Kosten durch Quarantäne

„Wirtschaftlich gesehen ist diese Maßnahme nicht wirklich durchdacht“, sagt Ruck. Aus heutiger Sicht sei ein CoV-Fall am 1. August wie jeder andere Krankschreibung zu behandeln, teilte die Wirtschaftskammer Wien (WKW) am Mittwoch in einer Aussendung mit. Das bedeutet, dass der Bund keine Arbeitnehmerabfindungen mehr akzeptiert und die Arbeitgeber weiterhin Löhne zahlen.

365 Millionen Euro jährlich

Die WKW berechnete die Krankenstandskosten anhand der Infektionszahlen im zweiten Quartal. Demnach hätten die Wiener Unternehmen in diesem Zeitraum theoretisch rund 91 Millionen Euro an Lohnfortzahlungen zahlen müssen. Hochgerechnet auf ein Jahr also 365 Millionen Euro, wobei nur Menschen mit symptomatischer Entwicklung berücksichtigt werden.

Nachdem Gesundheitsexperten im Herbst von einer weiteren Infektionswelle ausgegangen waren, kämen auf Wiener Unternehmen durch den Corona-bedingten Krankenstand im Herbstquartal Mehrkosten von fast 100 Millionen Euro zu, hinzu kommen die Belastungen durch Inflation, Energieproblem und Knappheit qualifizierte Arbeitskräfte.

Darüber hinaus sollten Unternehmen auch Arbeitsausfälle kompensieren. „Die Auswirkungen ähneln einer permanenten Grippeepidemie“, sagt Ruck. Von der Politik erwartet er eine schnelle Lösung. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen hier auf den Kosten der Pandemie sitzen bleiben.“

Die Arbeiterkammer sieht arbeitsrechtliche Probleme

Mit dem Ende der Quarantäneregelung für Corona-Infizierte sieht die Arbeiterkammer zahlreiche arbeitsrechtliche Probleme für Unternehmen. Viele Fragen sind noch ungeklärt, die Vorgaben der Regierung zu vage und Begriffe wie Fürsorgepflicht müssen konkretisiert werden. „Arbeitsrechtlich gehen Sie auf vielen Ebenen neue Wege und verändern die Rechtsauffassung in Unternehmen“, sagte AK-Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes am Mittwoch.

Noch ist unklar, wann ein infizierter Mitarbeiter zu Hause bleiben kann und wann eine Krankschreibung notwendig ist. Auch Ansprüche von Mitarbeitern gegenüber positiv für das Unternehmen getesteten Kollegen bleiben offen. Insbesondere Beschäftigte mit Vorerkrankungen oder im Großraumbüro sind auf die Einhaltung der Schutzpflicht des Arbeitgebers angewiesen.

Es gelte daher, klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen zu schaffen und die „sehr pauschalierte Fürsorgepflicht“ des Arbeitgebers zu präzisieren und zu präzisieren, um „die daraus resultierenden Haftungsfälle zu vermeiden und sicheres Arbeiten zu ermöglichen“, fordert Brokes. Außerdem muss die Regierung vor Inkrafttreten der Verordnung klären, inwieweit der Arbeitgeber die Belegschaft über Corona-Positive im Betrieb informieren muss oder wie Menschen mit eingeschränktem Verkehr regelmäßig trinken sollen, auch wenn sie ihre Maske nicht abnehmen dürfen . Weitere offene Fragen ergeben sich für die AK auch aus der Fürsorgepflicht für positiv getestete Kinder nach Auslaufen der Sonderstundenregelung im Juli.

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