Die Aufmerksamkeit der Medien war von Anfang an da. Im Bericht zu den 26 Frauenmorden des Jahres 2021 nimmt der “Mordfall Leonie” einen Sonderstatus ein: Minderjähriges Opfer, Flüchtlinge, Betäubungsmittel, Vergewaltigung und Tod. Die 13-jährige Leonie soll in der Nacht zum 26. Juni 2021 von Asylbewerbern aus Afghanistan unter Drogen gesetzt und vergewaltigt worden sein. Sie starb laut einer gerichtlich angeordneten Obduktion an Erstickung. Auch Ecstasy-Überdosierungen waren in tödlichem Ausmaß verabreicht worden.
Ein Verhandlungstermin für drei der vier ursprünglichen Verdächtigen steht noch nicht fest. Nachdem die Anklageschrift Mitte Juli veröffentlicht wurde, gehen die beteiligten Anwälte jedoch davon aus, dass sie bis September fertig sein wird.
Rennen im Fernsehen
Nur zwei Wochen nach dem Märtyrertod des 13-Jährigen begann der juristische Wettlauf um die öffentliche Deutung. Der gesetzliche Vertreter eines der Angeklagten konnte im österreichischen Privatfernsehen behaupten, Leonie und ihr Mandant hätten „einvernehmlichen Sex“ gehabt und „Zeitungsberichte über Vergewaltigung und Mord seien falsch“. Die Staatsanwaltschaft Wien sieht dies – zumindest im Fall einer Vergewaltigung – im Gegenteil.
Seine prominente Kollegin Astrid Wagner und die Schwester eines der Angeklagten nahmen an einer Talkshow eines anderen Privatsenders teil, wo sie ausführlich über das schwere Schicksal ihres Mandanten und seine Traumatisierung durch Kriegserlebnisse bei ihm berichten konnte Heimatland.
Auch die Mutter eines Verdächtigen durfte in zwei Zeitungen über sein Leid klagen und verbreiten, ihr Sohn und der verstorbene Teenager seien ein Liebespaar gewesen. Auch hier glaubt die Staatsanwaltschaft beweisen zu können, dass dies nicht der Fall war.
Aber Anwälte auf der anderen Seite, die Leonies Hinterbliebene vertreten, versuchen seit etwa einem Jahr, ihre Seite der Geschichte in die Medien zu bringen. Ebenso am Dienstag bei einer Pressekonferenz in der Josefstadt.
„Wir sind diesen Schritt bewusst gegangen“, sagt Rechtsanwalt Johannes Öhlböck, der Leonies Geschwister vertritt, zum Medienereignis. Nach den Medienauftritten der Gegenseite wurde die Familie des Opfers immer wieder zu ihren relativierenden Aussagen befragt. Damit nicht nur der Spin der Verteidiger Platz in den Zeitungen findet, müssten die Opfervertreter versuchen, „die Öffentlichkeit sachlich zu informieren“. Öhlböck kritisiert die Staatsanwaltschaft Wien: „Es kann nicht sein, dass der Inhalt der Anklage bereits in der Zeitung steht, bevor wir als Opfervertreter die Anklage erhalten haben.“
Die Staatsanwaltschaft hat die drei Afghanen des Verbrechens der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen angeklagt. Öhlböck und seinem Kollegen Florian Höllwarth (Vertreter von Leonies Eltern) geht das nicht weit genug. „Unser Ziel ist es, dass die Vernehmung der Angeklagten in die Richtung geht, die Staatsanwaltschaft zu einer Anklageerhebung auf Mord zu bewegen“, sagt Höllwarth.
Beim Blick auf die Vergangenheit von zwei der drei mutmaßlichen Täter sehen die beiden Anwälte eine klare Tötungsabsicht. Zwei waren mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten, unter anderem wegen Drogendelikten, und wurden dreimal verurteilt. „Wer mit Drogen handelt, muss die Wirkung von Ecstasy kennen“, sagt Öhlböck. “Wenn Sie einem 13-Jährigen sieben Pillen in ein Getränk mischen, müssen Sie davon ausgegangen sein, dass die Mischung tödlich wäre.”
Auch die beiden Anwälte hoffen, dass die bisherige Strategie der Verteidigung nicht aufgeht. Mehr oder weniger will keiner der drei für Leonies Tod verantwortlich sein, noch haben sie das Mädchen vergewaltigt. „Das Geld schiebt man selbst hin und her“, sagt Öhlböck.
Sie glauben auch, dass den Angeklagten die höchstmögliche Strafe droht (20 Jahre bis lebenslange Haft). Die Strafe könnte nicht höher sein, selbst wenn er wegen Mordes angeklagt wäre.