Der Spendenskandal Der Bundestag will 150.000 Euro von der AfD

exklusiv

Ab: 28.07.2022 18:15

Da der Kreisverband von Alice Weidel 2018 eine angeblich rechtswidrige Spende einer niederländischen Stiftung nicht an die Bundestagsverwaltung überwiesen hat, will die Behörde das Geld zurückfordern.

Von Sebastian Pittelkow, NDR, und Katja Riedel, WDR

In der AfD-Spendenaffäre teilte die Bundestagsverwaltung der AfD mit, dass sie 150.000 Euro von der Partei fordern wolle. Das geht aus einem Schreiben hervor, das dem NDR und dem WDR vorliegt.

Der AfD-Kreisverband Bodenseekreis, der Verein von Parteichefin Alice Weidel, erhielt im Februar 2018 von einer niederländischen Stiftung eine Spende in Höhe von 150.000 Euro. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung hat die Partei die Summe angenommen und verwendet, wie aus dem Schreiben hervorgeht.

Finden Sie den wahren Geldgeber

Absender der Spende war damals eine Stichting Identiteit Europa in Leidschendam, Niederlande. Der ehrenamtliche Schatzmeister der AfD wurde laut einem älteren Schreiben eines AfD-Anwalts aus dem Jahr 2019 erst wenige Tage später auf die Spende aufmerksam und hatte dann Schwierigkeiten, den ursprünglichen Absender zu ermitteln.

Im Frühjahr 2018 weckten Medienberichte unter Berufung auf den Stiftungspräsidenten den Verdacht, dass die Stiftung tatsächlich kein eigenes Geld an die AfD überwiesen habe. Wer der wahre Spender war, ist noch nicht bekannt. Die AfD hat nun vier Wochen Zeit, sich zu der Forderung der Bundestagsverwaltung zu äußern.

Grundsätzlich sind Spenden von europäischen Bürgern erlaubt, solange sie die wahren Spender sind und nicht als Strohmänner auftreten. Aus diesem Grund müssen die Parteien die Herkunft dieser Spenden schnell und genau überprüfen, also herausfinden, wer das Geld tatsächlich gespendet hat. Darüber hinaus sind Teilspenden zulässig, wenn der Spender ein europäisches Handelsunternehmen ist.

Die Spende ist zu spät zurückgekommen

Anfang April 2018 beschloss der Bodenseekreis-Kreisvorstand laut Anwaltsschreiben aus dem Jahr 2019 die Rücküberweisung der Spende an Stichting Identiteit Der Bundesschatzmeister, die Bundestagsverwaltung und die Parteispitze waren damals nicht über die ungewöhnlich hohe Unterstützung für die AfD informiert und nicht in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Erst rund ein halbes Jahr später kam der Prozess in der Parteizentrale in Berlin auf den Tisch. Die Partei machte umgehend eine Selbstanzeige. Nach derzeitigem Stand löste dies das Problem nur teilweise. Anstatt das Geld an die Niederlande zurückzuzahlen, hätte die Partei den Betrag an die Bundestagsverwaltung überweisen sollen. Das sagt das Gesetz.

Dafür soll er die 150.000 Euro zahlen – so entschädigt er – unabhängig davon, ob er das Geld noch hat. Ohne Selbstauskunft hätte die Bundestagsverwaltung damals den dreifachen Wert der Spende verlangen können.

Weitere fragwürdige Spenden

Die Spende der Stichting Identiteit wurde der Parteispitze erst Mitte November 2018 bekannt. Wenige Tage zuvor hatten WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) eine weitere Vorspende der Partei in Höhe von 132.000 Euro an denselben AfD-Kreisverband aufgedeckt ein Schweizer Pharmaunternehmen.

Nach Angaben der Bundestagsverwaltung war diese Spende rechtswidrig. Dafür muss die Partei ein Bußgeld von rund 396.000 Euro zahlen, gegen das sie klagt. Gespendet wurde dieses Geld vom deutsch-schweizerischen Milliardär Henning Conle, der den Pharmakonzern offenbar als Strohmann benutzt hatte, um seine Herkunft zu verschleiern. Auch dieser Zuschuss wurde nach neun Monaten endgültig zurückgezahlt und teilweise im Wahlkampf nach Ansicht der Bundestagsverwaltung zu spät eingesetzt.

Auf Nachfrage bestätigte die AfD den Eingang des Schreibens der Bundestagsverwaltung. Die Partei gibt an, eine Klage gegen die beabsichtigte Zahlungsaufforderung in Sachen Stichting Identiteit zu erwägen.

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *