Strafprozess: Strache-Kopfschütteln folgt auf Freispruch

Erleichtert trat der Angeklagte nach dem Freispruch vor die Presse. Er schätze “die Gerechtigkeit, die mir widerfahren ist”, sagte der Immobilienkaufmann Siegfried Stieglitz. Er war aufgeregt: „Ich will nach Hause zur Familie“, erklärte er und ging schnell wieder. Ihm folgte Alt-Vizekanzler Heinz-Christian Strache, der von „falschen Behauptungen, die entkräftet werden könnten“, sprach. Er sei darüber “sehr dankbar und sehr erleichtert”, sagte der ehemalige FPÖ-Chef.

Zuvor waren Strache und Stieglitz am Freitag von Richterin Mona Zink am Landeskriminalgericht Wien von allen Anklagen im Fall Asfinag freigesprochen worden. Der Richter sagte, es gebe keine vollständige Gewissheit über die Täter und die für eine Verurteilung notwendige Schuld. Sie wägte die Beweise ab und kam nach dem Zweifelsprinzip zu Freisprüchen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob sie in Berufung geht, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) noch nicht bekannt gegeben.

„Sehr dichte Beweislage“

Zwischen der Spende und dem Engagement von Strache bestehe laut Richter Zink kein Zusammenhang. apa / G. Hochmuth – © apa / G. Hochmuth

Die WKStA wirft Strache Korruption und Korruption von Stieglitz vor. Der ehemalige Vizekanzler soll dem Immobilienkaufmann einen Sitz im Aufsichtsrat der Asfinag verschafft haben, im Gegenzug für eine 10.000-Euro-Spende von Stieglitz an den FPÖ-nahen Verein „Austria on the Move“. Stieglitz soll laut Anklage Strache im Austausch für seine Unterstützung zu einem Flug nach Dubai eingeladen haben; Strache hat die Reise nicht angetreten.

Die WKStA stützt ihre Vorwürfe auf sichere Chat-Nachrichten zwischen Strache und Stieglitz. Korruptionsdelikte seien Verschwiegenheitsdelikte, sagte Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig in seinen Schlussplädoyers. In diesem Fall gebe es aber „eine sehr dichte Beweislage“, so die Staatsanwaltschaft.

„Chats lügen nicht“, sagte er. Die Nachrichten haben einen besonderen Beweiswert, zumal sie in einer vermeintlich besonders geschützten Umgebung verfasst wurden. Der Angeklagte habe versucht, die Worte in den Chats zu minimieren und abzumildern, so die Staatsanwaltschaft. Aber gerade Stieglitz wurde von einem Zeugen als jemand beschrieben, der akribisch auf Details und seine Wortwahl achte.

Strache schüttelte während Weratschnigs Plädoyer weiter den Kopf. Auch sein Verteidiger Johannes Pauer konnte den Argumenten der Generalstaatsanwaltschaft nichts abgewinnen. “Aus all den Chats ergibt sich ein anderes Bild”, sagte er. Sein Mandat wird mit ein paar Chatnachrichten gelockert.

Link zu einem Vorteil

Ein Zusammenhang zwischen einer Vergünstigung und der Erledigung dienstlicher Geschäfte besteht laut Pauer nicht. Bei der Bestechung ist dieser Zusammenhang notwendig: Je nach Straftatbestand ist sie strafbar für jeden Amtsträger, der „für die rechtswidrige Vornahme oder Unterlassung eines Vorteils für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt Dienstgeschäft“. .

Strache habe von der Spende an „Moving Austria“ nichts gewusst, als er für Stieglitz geworben habe, sagte Pauer. Zudem fielen Berufungen in den Aufsichtsrat der Asfinag nicht in Straches Ressort als Vizekanzler und Sportminister. Der damalige Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) erklärte, Strache habe keinen unangemessenen Einfluss auf die Ernennung von Stieglitz ausgeübt.

Strache selbst erklärte in dem Prozess, seine Unterstützung für Stieglitz und andere beruhe darauf, die Entscheidungsträger in den Ministerien zu fragen und anzuregen: „Aber ich treffe die Entscheidungen, der Minister tut es.“

Für eine Verurteilung reichten die Beweise nicht aus

Richterin Mona Zink sprach beide Angeklagten frei. Im Beweisverfahren bestehe kein Zusammenhang zwischen der Spende und der Einladung nach Dubai einerseits und Straches Vorgehen bei der Besetzung der Posten andererseits, sagte er. Im Zweifel liegen hier keine strafrechtlich relevanten Tatsachen vor.

Stieglitz intervenierte “hässlich” für seine Ernennung, sagte der Richter. “Ich hatte noch nie eine Gelegenheit verpasst, Werbung zu machen.” Die Chatprotokolle würden die Bemühungen der beiden Angeklagten zeigen, den Posten zu besetzen. Die Nachricht würde jedoch nicht verraten, dass sie mit der Spende von Stieglitz in Verbindung gebracht wurde. Strache war auch nichts von der Spende an den Verein bekannt.

Für Strache gab es im August 2021 einen Schuldspruch. Er war damals – ebenfalls am Landesgericht Wien – wegen Bestechung zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Als ehemaliger Nationalrat und ehemaliger Präsident der FPÖ soll er sich im Juni 2017 gegen Spenden zweier FPÖ-Parteien für den Betreiber einer Privatklinik eingesetzt haben. Nämlich mit der letztlich erfolglosen Vorlage eines Initiativantrags an den Nationalrat. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, das Berufungsverfahren läuft.

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