Neue Corona-Regeln: Wer muss jetzt eine Maske tragen?

Ab 1. August gelten in Österreich die neuen Corona-Regeln: Wer mit dem Virus infiziert ist, muss nicht mehr in Quarantäne. Die Maße im Detail.

Ab dem 1. August gelten die Corona-Quarantäneregeln in Österreich zumindest vorerst nicht mehr! Die Isolation von Infizierten wird nun durch eine zehntägige Reisebeschränkung ersetzt: Infizierte ohne Symptome können das Haus verlassen, solange sie jederzeit eine FFP2-Maske tragen.

Menschen, die sich nicht krank fühlen, können also fast überall mit einer Maske hingehen. Besuche in sogenannten gefährdeten Umgebungen (Krankenhäuser, Pflegeheime usw.) sind jedoch nicht gestattet. Gleichzeitig wird die Risikogruppenverordnung wieder in Kraft gesetzt: Menschen in Risikogruppen können damit im Büro wechseln oder von der Arbeit freigestellt werden.

Telefonische Krankmeldung

Auch die telefonische Krankschreibung wird wieder eingeführt. Wenn Sie sich krank fühlen, erhalten Sie nach einem Anruf bei Ihrem Hausarzt Ihre Krankschreibung. Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, infizierte Personen physisch abzusondern oder Schutzvorrichtungen im Rahmen des Möglichen bereitzustellen.

Die Verkehrsbeschränkung wird per Verordnung automatisch mit jedem positiven Antigen- und PCR-Test angewendet. Einzelbescheide werden nicht mehr ausgestellt. Nach fünf Tagen ist ein kostenloser Versuch der Verkehrsbeschränkung möglich.

Keine Warnungen mehr

Rund 100.000 Personen, die zuvor unter besonderer Warnung aufgefordert wurden, zu Hause zu bleiben, unterliegen ab Montag, dem 1. August, automatisch Verkehrsbeschränkungen. Sie können Ihre Wohnung mit einer FFP2-Maske verlassen, wenn Sie keine Krankheitssymptome haben. Ab Montag gelten die neuen Regeln auch für alle Neuinfektionen, sobald ein positives Ergebnis aus einem PCR- oder Antigentest vorliegt. Zukünftig werden keine Bescheide mehr ausgestellt.

Wenn eine Person beispielsweise am 28. Juli um 12 Uhr positiv getestet wurde, kann sie das Haus verlassen, einkaufen, zur Arbeit gehen usw. am 1. August die Auflagen erfüllen Die Fahrbeschränkung gilt für zehn Tage ab dem positiven Test, in diesem Beispiel bis zum 7. August um 12 Uhr. Ab dem fünften Tag, in diesem Beispiel ab dem 2. August, kann die Person mit einem PCR-Test getestet werden (negativ oder CT-Wert ≥30).

Nav-Account zum Zeitpunkt 01.08.2022, 06:50| Akt: 01.08.2022, 07:03

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