Hackerangriff in Kärnten: Erpressung könnte neu verhandeln

Die gute Nachricht: Nach dem Hackerangriff auf die Regierung des Landes Kärnten kehrt langsam Normalität ein. Die E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Landesverwaltung und die acht Bezirksbehörden sind wieder arbeitsfähig. Die Bezirksbehörden dürfen ab Dienstag auch Pässe und Führerscheine neu ausstellen. „Auch wenn es noch holprig ist. In manchen BHs kann man zum Beispiel statt am Geldautomaten nur bar bezahlen“, sagte Landespressesprecher Gerd Kurath dem KURIER.

Probleme mit Grundversorgung

Die schlimmste Nachricht: Die für diese Woche angesetzten Auszahlungstermine für „Grundversorgungsleistungen für hilfs- und schutzbedürftige Menschen in privaten Wohnungen in Kärnten“ sollen vorerst entfallen. Nach dem Hacken funktionierten einige der für die Zahlung erforderlichen Anwendungen immer noch nicht. Auszahlungstermine werden für Mittwoch in Klagenfurt und Donnerstag in den Bezirken erwartet. Jetzt abgesagte Termine müssen nachgeholt werden, sobald das System wieder läuft. „Wir wollen sicherstellen, dass alles stimmt“, erklärt Kurath.

Werden Hacker Sie wieder kontaktieren?

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt nun wegen schwerer Erpressung. Es erschienen keine anderen Hackernachrichten, die zur Black Cat-Gruppe im dunklen Netzwerk gehörten. „Das ist uns damals einfach aufgefallen. Vergleichbare Fälle aus der Vergangenheit haben das gezeigt“, sagte Markus Kitz, ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Gruppe hatte dem Vernehmen nach 5 Millionen Dollar vom Land Kärnten gefordert. Betroffen waren 3.000 Kärntner Regierungsrechner und acht Bezirksämter, die alle mussten getrennt werden.

Tatbestandsaufnahme steht noch aus

Die Tatsachen des Landes sind immer noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Derzeit geht es dem Land vor allem um die Analyse und forensische Aufarbeitung des Sachverhalts. „Das ist laut Experten State-of-the-Art, aber wir prüfen das alles noch einmal“, sagt Kurath. Bei der Regierungssitzung wurde ein Budget von 500.000 Euro für die Behebung der Schäden sowie für die neuen Anlagen und die notwendige Erweiterung der Schutzmaßnahmen genehmigt.

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