Das Verfassungsgericht hat nun eine historische Entscheidung verkündet: Das Perückenverbot für Ungeimpfte war rechtswidrig.
Österreichs mehrfach verlängertes Perückenverbot für Ungeimpfte sei verfassungswidrig. Das teilte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) an diesem Dienstag mit. Von Mitte November 2021 bis Ende Januar 2022 wurde ein Lockdown für Personen eingerichtet, die in den letzten sechs Monaten nicht geimpft oder von Covid-19 genesen waren. Sie durften das Haus verlassen, um zu arbeiten, zu unterrichten oder Besorgungen für den täglichen Bedarf zu erledigen. Allerdings war der Besuch beim Friseur nicht inkludiert.
Die Einschränkungen galten zunächst nur für zehn Tage, wurden aber vom Gesundheitsministerium mehrfach auf insgesamt elf Wochen verlängert. Das Gericht folgte der Argumentation eines Klägers, dass Friseurbesuche nach so langer Zeit zu einer Grundvoraussetzung geworden seien.
Bei religiösen Veranstaltungen hätte es keine Ausnahmen geben dürfen
In einem anderen Urteil vertrat das Verfassungsgericht die Auffassung, dass es während der allgemeinen Ausgangsbeschränkungen im Herbst 2021 keine Ausnahme für religiöse Veranstaltungen geben sollte.
Deshalb war auch das mit der Krone verbundene Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 rechtswidrig. Grund dafür ist jedoch nicht die Maßnahme selbst, wie die Verfassungsrichter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss feststellten. Vielmehr wehrten sie sich gegen Ausnahmen für Kirchen und Religionsgemeinschaften, die “die Gleichstellung verletzen”.
Nav-Account np Uhrzeit02.08.2022, 15:43| Veranstaltung: 02.08.2022, 17:39