Am vergangenen Montag wurde die Möglichkeit, Kranke telefonisch anzurufen, erweitert. Das Gesundheitsministerium und die Österreichische Krankenkasse erklärten, dass dies nur bei einer CoV-Infektion möglich sei. Die Ärztekammer widersprach: Der telefonische Hinweis „ist bei allen Erkrankungen möglich“.
NÖN kontaktierte Martina Hasenhündl, die Vizepräsidentin und Leiterin der Kurie niedergelassener Ärztinnen und Ärzte der Ärztekammer Niederösterreich, und fragte erneut nach.
Der Experte erläutert telefonisch die Möglichkeit der Arbeitsunfähigkeitsmeldung. Diese Neuregelung kam erst durch die COVID-19-Pandemie zustande. Bereits in der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 führte die ÖGK die telefonische Krankmeldung ein. Obwohl sie zwischenzeitlich häufig ausgesetzt wurde, trat sie am 1. August für alle Erkrankten wieder in Kraft.
Es gebe keine sachliche Grundlage dafür, dies für eine bestimmte Krankheit, in diesem Fall COVID-19, zu ermöglichen, aber nicht für andere, sagt Martina Hasenhündl. Mit der Aufhebung der Isolationsmeldung müssen sich Covid-Infizierte nun auch telefonisch krank melden.
Martina Hasenhündl erklärt, dass sich das uneingeschränkte telefonische Attest bisher in der Corona-Pandemie bewährt habe. Dies hätte einerseits die Operationen erleichtert und andererseits könnten die Mitarbeiter der Sprechstunden sowie die Ärzte und Patienten besser vor Infektionen geschützt werden.
Die Entscheidung, ob eine Krankmeldung möglich ist, hängt vom Arzt im Einzelfall ab. Eine telefonische Krankschreibung ist nicht möglich.
„Ärzte können sehr gut differenzieren“
„In vielen Fällen ist es sehr sinnvoll, eine Beurlaubung telefonisch zu schreiben“, argumentiert der Vizepräsident der niedergelassenen Ärzte. In anderen Fällen ist es wichtig, dass der Patient an der Konsultation teilnimmt. „Ärzte können sich sehr gut differenzieren und kennen ihre Patienten auch gut“, sagt er.
Seit 2020 zeigen statistische Auswertungen, dass sich Ärzte und Pflegekräfte verantwortungsbewusst verhalten. Ein Blick auf die Krankenstandszahlen lasse keine Rückschlüsse auf eine Ausnutzung der Regelung zu, sagt Martina Hasenhündl.
Die ÖGK und die Ärztekammer widersprechen sich
Auf Nachfrage von NÖN gab die Pressesprecherin der österreichischen Krankenkasse am Donnerstag bekannt, dass es eine Präsidialverordnung gebe, die die Situation regelt: Bei Corona-Verdachtsfällen und Corona-Infizierten sei nur noch eine telefonische Meldung von Erkrankten möglich.
Die Frage, wie Patienten reagieren sollen, bleibt bis zum Schluss offen.