Oberlandesgericht Düsseldorf Bis zu neuneinhalb Jahre Haft für IS-Terroristen

Stand: 31.05.2022 15:55

Sie hatten mindestens einen Angriff vorbereitet, der nie stattfand. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die fünf Männer als IS-Terroristen verurteilt. Sie müssen einige Jahre im Gefängnis verbringen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat fünf tadschikische Männer als IS-Terroristen verurteilt und ihnen unterschiedliche Haftbedingungen auferlegt. Die Islamisten im Alter zwischen 25 und 34 Jahren gehörten den Richtern zufolge einer Terrorzelle des „Islamischen Staats“ an. Nach Angaben von IS-Führern sollen sie mindestens einen Anschlag vorbereitet haben, den die Ermittler vermieden hatten.

“Radikale islamistische Haltung”

Die Männer seien „von ihrer radikal-islamischen Gesinnung getrieben“, so das Gericht. Ihr Ziel: der bewaffnete Dschihad, der Kampf der Muslime zur Verteidigung und Verbreitung des Islam. Die Männer hatten seit 2019 Kontakt zu einem führenden IS-Mitglied in Afghanistan. Sie haben dies ideologisch trainiert.

Die Terrorzelle wurde Anfang 2019 gegründet und sollte im Auftrag Afghanistans nicht nur Spenden und Rekruten für den bewaffneten Dschihad in Deutschland rekrutieren, sondern auch Anschläge verüben.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hätten sich „voll und ganz bestätigt“, sagte der Oberste Richter Jan van Lessen. Zahlreiche Beweisanträge von Verteidigern hätten dagegen “nicht zur Aufklärung beigetragen, sondern das Verfahren nur verzögert”.

Diverse Haftstrafen

Das Gericht verurteilte ihn als niedrigste Strafe zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis. Sunatullokh K. aus Neuss wurde im Alter von neuneinhalb Jahren zur Höchststrafe verurteilt: Er soll einen Schusswaffenanschlag geplant und daraus eine Pistole gekauft haben, teilte das Gericht mit. Sunatullokh K. wurde nun wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Kauf einer halbautomatischen Pistole und eines weiteren Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.

Achteinhalb Jahre erhielt Farhodshoh K., der laut Gericht ein Auftragsmord in Albanien mit vorbereitet hatte. Dies sei nur deshalb nicht geschehen, „weil bei der Observation der Zielperson in Albanien Zweifel an der Identität der Zielperson aufkamen“.

Die Männer kamen als Flüchtlinge nach NRW

Die Anwälte der Angeklagten hatten für sie Freisprüche oder kurze Haftstrafen gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen zwischen vier und zwölf Jahren beantragt. Der Prozess gegen die fünf Angeklagten begann vor einem Jahr und dauerte 48 Tage. Alle Tadschiken waren als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen und lebten in Nordrhein-Westfalen: Essen, Kreuztal, Neuss, Selfkant und Siegen.

Die Terrorzelle wurde vermutlich zu Anschlägen befohlen

Das Gericht konnte sein Urteil auch auf die Aussagen des Mitbegründers der Terrorzelle stützen, der bereits zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war. Der 31-Jährige war mit seinen Komplizen schwer angeklagt worden. Er gestand, dass die Gruppe 40.000 Dollar für ein Auftragsmord in Albanien aufbringen und einen Geschäftsmann in der Hauptstadt Tirana erschießen wollte. Das Attentat scheiterte in letzter Minute, weil die Männer Zweifel an der Identität ihres Ziels hatten.

Islamkritiker sollten getötet werden

Zudem ist ein Islamkritiker in Neuss über seinen YouTube-Kanal „Ex-Muslims Enlighten“ ins Visier von Terroristen geraten. Die Gruppe wurde von Afghanistan angewiesen, „ein Beispiel zu geben“ und „den unreinen Bastard zu töten“. Der Leichnam des Islamkritikers soll laut Weisung gefilmt oder fotografiert werden, um in einem IS-Propagandavideo im Internet gezeigt zu werden. Der Angeklagte hatte den zum Christentum konvertierten Kritiker bereits ausspioniert.

Als gefährlich eingestuft

Da einige von ihnen schon seit längerer Zeit als mögliche Bedrohung durch die Polizei überwacht wurden, konnten Spezialkräfte den geplanten Angriff verhindern. Drei von ihnen galten laut Behörden bereits als gefährlich, zwei als „relevante Personen“. Die fünf Männer wurden über verschiedene Kanäle überwacht: ihre Autogespräche wurden belauscht, ihre Telefone belauscht, E-Mails und Online-Chats gelesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl der Angeklagte als auch der Generalstaatsanwalt können noch Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen.

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