Beurteilung Pflegeversicherung Niedrigere Beiträge für kinderreiche Familien

Stand: 25.05.2022 10:25 Uhr

Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung müssen geändert werden: Eltern mit mehreren Kindern sollen laut Verfassungsgericht stärker entlastet werden. In der Kranken- und Rentenversicherung soll nichts geändert werden.

Von Gigi Deppe, ARD-Rechtsabteilung

Tatsächlich muss die Pflegeversicherung verbessert werden. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reicht es nicht aus, dass Menschen ohne Kinder seit einem früheren Urteil höhere Beiträge zahlen müssen. Eltern mit mehreren Kindern sollen bis spätestens Ende Juli 2023 noch mehr entlastet werden.

Das Gericht sagt, Familien seien auch beim zweiten Kind benachteiligt, weil sie je nach Kinderzahl deutlich höhere Kosten hätten und weil mindestens ein Elternteil wieder berufstätig sein müsse. Diese Unannehmlichkeiten würden in der Pflegeversicherung nicht ausreichend kompensiert.

Erster Versuch zur Pflegeversicherung 2001

Bei der Pflegeversicherung hatte das Gericht bereits 2001 entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, dass Eltern den gleich hohen Beitrag leisten wie Kinderlose – weil sie einen „generativen Beitrag zur Funktionstüchtigkeit“ leisteten ein umlagefinanziertes Sozialversicherungssystem.“ Die Beitragssätze wurden damals angepasst, Kinder betrugen 3,4 Prozent.

Aus Sicht der Richter geht dies jedoch nicht weit genug: „Die gleiche Beitragslast der Eltern unabhängig von der Kinderzahl ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt“, heißt es in der Gerichtsbegründung. Diesem Mangel muss der Gesetzgeber abhelfen.

Keine Änderungen in der Renten- und Krankenversicherung

Anders bei der Rentenversicherung: Elternzeiten würden bereits anerkannt. Und bei der Krankenversicherung ist der Gesetzgeber Eltern mit mehreren Kindern bei der beitragsfreien Familienversicherung bereits sehr entgegengekommen. Von den Kinderlosen haben sie bereits einen Solidaritätsbeitrag geleistet. An der Renten- und Krankenversicherung soll sich daher nichts ändern.

Das Bundessozialgericht hatte bereits in mehreren Urteilen festgestellt, dass in diesen beiden Fällen nicht zwischen Personen mit und ohne Kinder unterschieden werde. Gegen diese Entscheidungen wehrten sich mehrere Eltern mit Verfassungsbeschwerden, unterstützt vom Verband Katholischer Familien des Erzbistums Freiburg.

Aktenzeichen: 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16 und andere

Bundesverfassungsgericht: Entlastung für Familien

Gigi Deppe, SWR, 25.5.2022 10:32 Uhr

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