Ab Mittwoch, 1. Juni, steigen die Beträge in der Erbbaurechtsklasse wieder an. Sie stellen die Grundeinnahmen der zwischen dem 1. Januar 1982 und dem 28. Februar 1994 abgeschlossenen Mietverträge dar. Wie Wohnrechtsexperte Christoph Kothbauer in seinem Rundbrief berichtet, steigen die Beträge der Kategorie A nun um 3,80 auf 4,01 Euro, für die Kategorie B von 2,85 auf 3,01 Euro und für die Kategorien C und D nutzbar ab 1,90 bis 2,00 Euro. Unbrauchbar für D, der Wert steigt von 0,95 auf 1,00 Euro.