Die Österreichische Krankenkasse (ÖGK) argumentiert, dass Inkontinenzprodukte saugfähiger geworden sind und daher zwei Stück am Tag ausreichen. Die Registrierkasse verspricht eine Einzelfalllösung für alle. Doch das ist für die Betroffenen eine bürokratische und oft ärgerliche Hürde, wie Jürgen Holzinger vom Arbeitskreis Chronische Erkrankungen betonte. Denn es sei durchaus möglich, „dass ein Chefarzt beim nächsten Mal deutlich mehr Inkontinenzprodukte für dieselbe Person genehmigt als ein anderer Chefarzt“.
Viele wussten auch nicht, dass sie für den Kauf weiterer Inkontinenzprodukte zur Kasse gehen müssten und dass sie die anderen benötigten Inkontinenzprodukte aus eigener Tasche bezahlen würden. Fast täglich meldete Holzinger per Telefon und E-Mail Beschwerden, dass die gewünschte oder verbrauchte Menge an Produkten nicht zugelassen sei. Einfacher wäre es, wenn die Krankenkasse das umstrittene Prämiensystem rückgängig machen würde.
Das Problem besteht trotz Angebot der ÖGK weiter
Die ÖGK hatte angekündigt, man könne sich melden und dann werde eine individuelle Lösung gefunden. Holzinger betonte auch, dass die ÖGK in ihrer Stellungnahme erklärt habe, man bemühe sich sehr und suche nach Lösungen, falls jemand nicht die geforderte Summe erhalte. „Aber wir sehen immer wieder, dass sich Leute an uns wenden, die sie persönlich nicht überschritten haben. Sie haben also nicht die Menge bekommen, die sie wirklich brauchen“, sagt Holzinger.
Menschen in ganz Österreich seien betroffen, kein spezifisches Problem in Wien, sagte Holzinger. Obwohl das Problem erst vor wenigen Tagen in Wien wieder auftauchte, hatten zwei Chefärzte einer Patientin zwei unterschiedliche Mengen an Inkontinenzprodukten genehmigt.
Bitte genehmigen Sie die Produkte jedes Mal neu
Zudem müssen die Produkte nach Ablauf der Rezepturbescheinigung jeweils neu zugelassen werden. Aber da fangen die Probleme von vorne an. Sie müssen erneut zu Ihrem Hausarzt gehen, und dann erhalten Sie möglicherweise nicht die Menge, die Sie wirklich benötigen. Holzinger weist darauf hin, dass nicht nur der Chefarzt, sondern auch die Verwaltung im gesamten Prozess eine Rolle spielt. Wenn der Antrag durch die Verwaltung geht und abgelehnt wird, muss der behandelnde Arzt zurückgegeben werden.
„Wenn das gleich passiert, hast du Glück“, resümierte Holzinger. Doch Holzinger macht sich Sorgen, dass Menschen, die nicht in Form sind und Unterstützung brauchen, sich auf ihr Schicksal verlassen müssen. Denn es kommt vor, dass sie tatsächlich versuchen, mit den beiden vorgeschriebenen auszukommen.