- Die Elcom Eidgenössische Elektrizitätskommission hat die vorläufigen Eckdaten der für den Winter 2022/2023 geplanten Wasserkraftreserve bekannt gegeben.
- Die Wasserkraftreserve muss so dimensioniert sein, dass sie gegen außergewöhnliche, unvorhersehbare und kritische Mangelsituationen abgesichert ist.
- Ziel sei es, gegen Ende des Winters für einige Wochen eine Phase mit reduzierten Importmöglichkeiten und geringerer Verfügbarkeit der heimischen Produktion überstehen zu können, schreibt Elcom in ihrer Medienmitteilung.
Der Plan sieht vor, dass mehrere Energieunternehmen etwas Wasser in ihren Stauseen halten, anstatt es zur Stromerzeugung für den freien Markt zu verwenden. Sie werden durch die Reserve und Retention von Wasser kompensiert. Wenn es in der Schweiz zu kritischen Situationen kommt und der Strom knapp wird, könnte dieses Wasser zur Stromerzeugung genutzt werden.
Punktstromversorgung
Generell geht Elcom von einer Reserve von bis zu 660 Gigawattstunden aus. Das entspricht in etwa dem Stromverbrauch von 150.000 Haushalten im Jahr.
Dieser Strom würde jedoch nicht über einen längeren Zeitraum, sondern punktuell für die flächendeckende Stromversorgung genutzt. In Situationen, in denen der Strom kurzzeitig knapp ist. Daher dient die Reserve hauptsächlich dazu, das Netz zu stabilisieren und einen Zusammenbruch zu verhindern.
Denn dieser Wasservorrat würde für eine Stromversorgung über mehrere Wochen oder gar Monate nicht ausreichen. Zudem wäre eine so grosse Reserve mit immensen Kosten verbunden, wie Elcom schreibt.
Und selbst bei dieser Reserve von bis zu 660 Gigawattstunden rechnet Elcom mit Kosten in dreistelliger Millionenhöhe. Die Höhe lässt sich laut Behörde nicht genauer beziffern und weist gleichzeitig darauf hin, dass sich die Reserve auch massiv verteuern könnte, je nachdem, wie sich die Börsenstrompreise in den kommenden Wochen entwickeln.
Die Kosten dieser Reserve werden letztlich auf die Verbraucher umgelegt.
Die Verordnung wird Anfang September 2022 vom Bundesrat erlassen und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.