Grüne wollen schnell neue Verkehrsregeln verabschieden Willkommen bei DER STANDARD

Verkehrsregeln


Die 33. StVO-Novelle beispielsweise erlaubt Radfahrern das Rechtsabbiegen bei Rot. Wenn es nach den Grünen geht, sollen sie dieses Jahr nebeneinander Rad fahren dürfen

Foto: APA / Florian Wieser

Bei Rot rechts abbiegen. Eine fast universelle Erlaubnis, mit dem Fahrrad gegen den Strom zu fahren. Lassen Sie Eltern und Kinder nebeneinander gehen. Größerer Sicherheitsabstand zwischen Autofahrern und Radfahrern bei der Fortbewegung: Diese und weitere Änderungen sieht die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Die Prüffrist endete am 1. Juni und es wurden 140 teilweise sehr kritische Stellungnahmen zur Gesetzesänderung abgegeben.

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