Nachdem das Steiermärkische Landesverwaltungsgericht im Juli 2021 anerkannt hatte, dass im Falle eines Rückschlags am Grenzübergang Sicheldorf die Zurückweisung von Flüchtlingen in Slowenien im Herbst 2020 unzutreffend war, wurde diese Entscheidung nun obergerichtlich bestätigt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wies eine Beschwerde des Landespolizeipräsidiums Steiermark gegen ihn ab.
Eine Beschwerde über Maßnahmen leitete den Fall ein
Das Verfahren wurde durch eine Anzeige von Ayoub N. eingeleitet, der am 28. September 2020 mit sechs weiteren Personen von örtlichen Polizeibeamten aufgegriffen und trotz eines Asylantrags in der Südsteiermark in nur vierzig Jahren über Slowenien und Kroatien nach Bosnien gebracht wurde Jahre. -Acht Stunden.
Drei der Betroffenen waren nach Angaben des Innenministeriums unbegleitete Minderjährige. Die insgesamt sieben Personen hätten eindeutig einen Asylantrag gestellt und seien daher zum vorübergehenden Aufenthalt berechtigt, hieß es von der Initiative Push-Back Alarm Austria und Asylkoordination Österreich, die den Fall dokumentiert und öffentlich gemacht hat.
Es erfolgt keine automatische Wiedereinreise nach Österreich
Laut Anwalt Clemens Lahner konnte die Verletzung eines absolut gültigen Menschenrechts nachgewiesen werden: „Es ist jedoch nicht befriedigend, dass mein Mandant trotz der erlittenen Verletzung seiner Rechte nicht automatisch berechtigt ist, wieder nach Österreich einzureisen“ festgestellt “.
Die Initiative Push-Back Alarm Austria und die Asylkoordination Österreich fordern nun, diese Gesetzeslücke zu schließen. Wenn ein Gericht einen Rückzieher entscheidet, sollen die Betroffenen automatisch wieder einreisen können und eine globale Entschädigung für die Verletzung ihrer Grundrechte erhalten, forderten sie in einer Pressemitteilung. Rechtsanwalt Lahner prüft derweil, ob Ayoub N. Amtshaftungsansprüche zustehen.
Aslykoordination: Hunderte Absagen in Slowenien
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) braucht eine Erklärung für Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der Österreichischen Asylkoordination, als er im Dezember 2021 vor dem Parlament versicherte, dass es keine rechtswidrigen Rückschläge in Österreich gegeben habe: „Es stellt sich die Frage, ob der Minister des der Innenminister im Parlament gelogen hat oder einfach keine Ahnung hat, was in seinem Einflussbereich passiert – in beiden Fällen ist er zum Rücktritt bereit.
Trotz schwerer Vorwürfe wurden keine Disziplinarmaßnahmen eingeleitet. Das fragliche Verfahren hat gezeigt, dass seit 2020 Hunderte von Zurückweisungen an Österreichs Südgrenze mit Slowenien identisch sind.