Parteienrecht: Geldbuße von mehr als drei Millionen Euro

ÖVP, SPÖ und FPÖ haben in den vergangenen Jahren immer wieder die Obergrenzen überschritten. Nur Neos und Green schlossen sich an.

Wien. Das geltende Parteiengesetz ist seit zehn Jahren in Kraft und hat immer wieder zu Verstößen von Fraktionen und Bußgeldern von mehr als drei Millionen Euro geführt.

Ein Überblick über bisherige Bußgelder gegen Fraktionen zeigt, dass der Transparenzsenat der Unabhängigen Partei im Bundeskanzleramt bisher 35 Verstöße gegen parteirechtliche Regelungen sanktioniert hat. Gegen alle drei Parteien wurden knapp 3,1 Millionen Euro Bußgelder verhängt. Die ÖVP erhielt die höchsten Bußgelder. Nicht alle sind legal.

Die ÖVP musste die bislang höchste Einzelsumme zahlen: Allein in den Jahren 2013 und 2017 musste eine Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro für massive Wahlkampfkostenüberschreitungen gezahlt werden. Der Rechnungshof prüft derzeit, ob der Kostendeckel bei der Nationalratswahl 2019 eingehalten wurde, zuvor hatte die ÖVP den Rechenschaftsbericht erst verspätet vorgelegt. Unter Bundeskanzler Sebastian Kurz wurden für den Nationalratswahlkampf 2017 statt der erlaubten sieben Millionen rund 13 Millionen Euro ausgegeben. Die ÖVP wurde mit einer Geldstrafe von 800.000 Euro belegt. Zuvor hatte die ÖVP für die Nationalratswahlen 2013 ein Bußgeld von 300.000 Euro zahlen müssen, für die niederösterreichischen Landtagswahlen 2013 waren es weitere 100.000 Euro.

Das Stronach-Team vergab die zweithöchste Einzelstrafe. Auch die Partei des österreichisch-kanadischen Milliardärs Frank Stronach startete 2013 mit deutlich übertroffenen Wahlkampfkosten in seine kurze Karriere im Nationalrat. 567.000 Euro musste die Partei dafür bezahlen.

Auch die FPÖ (372.000 Euro für die Nationalratswahlen 2017) und die SPÖ (15.000 Euro bzw. 30.000 Euro in 2013 und 2017) erhielten Sanktionen wegen überhöhter Wahlkampfkosten. Im Fall der FPÖ stehen schwere Verstöße gegen die Spendenregeln der Partei im Zusammenhang mit der Finanzierung durch die Facebook-Seite des Freiheitlichen Parlamentsklubs (185.000 Euro) und der Facebook-Seite des ehemaligen Bundespräsidenten Heinz-Christian Strache. 189.500 Euro).

In der SPÖ wurde ein nicht eingetragener Personalausschuss für den Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (102.000 Euro) sanktioniert. In einem Fall betrifft die Sanktion nicht nur die SPÖ: Gemeinsam mit der ÖVP wurden die Grundstücke des Sees sanktioniert, die das Land Oberösterreich günstig an die Jugend der jeweiligen Partei vermietet hatte. Bisher wurde die SPÖ dafür mit einer Geldstrafe von 135.000 Euro belegt, im Fall der ÖVP waren es 140.000 Euro.

Grün und Neos bisher ohne Strafe

Beide Sanktionen sind jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Entscheidungen der höheren Gerichte noch ausstehen. Zwei der aktuell im Bundestag vertretenen Parteien sind derweil positiv gestimmt: Der Transparenzsenat der Unabhängigen Partei hat bislang keine Vergewaltigung zwischen Grünen und Neos festgestellt.

(APA)

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