München: 19 Klimaaktivisten der „letzten Generation“ aus Polizeigewahrsam entlassen

Kriminalität München

19 Klimaaktivisten der „letzten Generation“ aus Polizeigewahrsam entlassen

Stand: 26.11.2022 | Lesezeit: 2 Minuten

Aktivisten der Gruppe “Last Generation” sitzen auf einer Straße in München und blockieren den Verkehr

Quelle: dpa/Lennart Preiss

Einige sollten bis Anfang Dezember in Haft bleiben, jetzt sind sie alle wieder frei: Die Münchner Polizei hat 19 Aktivisten aus der Justizvollzugsanstalt entlassen. Einer der entscheidenden Faktoren war wohl eine Ankündigung der „letzten Generation“.

19 Klimaaktivisten, die an Aufnahmen in München beteiligt waren, sind aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. „Wir sind ständig verpflichtet, die Haftbedingungen zu prüfen“, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums München am Samstag. „Daher sind wir am Freitagnachmittag zu dem Schluss gekommen, dass die Haftvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, also zumindest vorerst keine weiteren Straftaten der Inhaftierten zu erwarten sind.“

Die Gruppe „Last Generation“ hatte am Freitag nach einer heftig kritisierten Protestaktion am Berliner Flughafen BER angekündigt, von weiteren Aktionen in Berlin und München zunächst Abstand zu nehmen. Die Gruppe ist für mehrere Abhöraktionen in der Landeshauptstadt verantwortlich, in deren Folge gegen die Beteiligten Polizeigewahrsam angeordnet wurde.

Bild aus einem Video, das einen Aktivisten zeigt, der auf einem Gleis des BER feststeckt

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Da die Entlassungsverfügung nach Neubewertung der Lage erst am Freitagabend erteilt wurde, blieben die 19 Aktivisten, darunter 6 Frauen, nach Rücksprache mit den Betroffenen über Nacht in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim, bevor sie am Samstagmorgen entlassen wurden. Damit sind alle zuletzt in München inhaftierten Klimaaktivisten wieder frei. „Es gab Personen, die schon lange im Gefängnis waren, aber auch solche, die erst seit kurzem im Gefängnis waren“, erklärte der Polizeisprecher.

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Einer der Männer befand sich im Hungerstreik, aber die Polizei sagte, er sei nicht in einem kritischen Zustand, weshalb er zusammen mit den anderen vorzeitig entlassen wurde. Anderenfalls hätten nach aktuellem Stand einige Aktivisten bis zum 2. Dezember im Gefängnis bleiben müssen. Nach dem Bayerischen Polizeihaftpflichtgesetz können Bürger aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zur Verhinderung der Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher öffentlicher Bedeutung oder einer Straftat bis zu einem Monat in Haft genommen werden. Diese Frist kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

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