Vor dem Bundesgerichtshof
Beim Dieselskandal hat Schweizer recht
Tausende Dieselkäufer außerhalb Deutschlands könnten erneut mit Schadensersatz rechnen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag in einem Musterverfahren eines Schweizer Kunden entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Sammelklage vorliegen.
Gepostet: 13.06.2022 um 21:21 Uhr
Ausländische Dieselkäufer hatten ihre Forderungen gegen VW an den Online-Dienstleister Myright abgetreten. Anders als zuvor die Braunschweiger Gerichte urteilte der BGH nun, dass Myright alle Voraussetzungen erfüllt, um Forderungen endgültig durch Sammelklagen eintreiben zu können.
Die hinter Myright stehende deutsche Financialright GmbH muss keine besonderen Erfahrungen im Schweizer Recht vorweisen. Damit kann nun der Inhalt einzelner Ansprüche geprüft werden.
Myright arbeitet im Erfolgsfall gegen eine Provision und gibt bekannt, dass auch Kunden ohne Rechtsschutzversicherung kein Kostenrisiko übernehmen. Für insgesamt rund 36.000 Kunden sind laut VW mehrere Klagen vor deutschen Gerichten anhängig. Darunter zwei Klagen für mehr als 2.000 Schweizer Kunden und rund 6.000 Slowenen.
Stefan Zimmermann von Myright hat bereits von einem “Meilenstein für den Verbraucherschutz” gesprochen. Für die Schweiz und Slowenien sei das Geschäftsmodell insofern definitiv bestätigt worden, als „wir endlich mit VW diskutieren können, welche Entschädigung dem Kunden tatsächlich zusteht“.
VW hingegen teilte mit, dass im konkreten Fall mit einer späteren Abweisung der Klage zu rechnen sei. “Denn nach dem auf den Fall anwendbaren schweizerischen Recht bestehen die geltend gemachten Ansprüche nicht.” Bisher hat kein Schweizer Gericht einer Schadensersatzklage gegen Volkswagen stattgegeben.
Doch im vergangenen November verurteilte ein Genfer Gericht erstmals den VW-Amag-Importeur zu Schadensersatz und sprach dem Besitzer eines VW-Dieselautos in der Schweiz Schadensersatz wegen manipulierter Abgastests zu. Amag wollte mit dem Urteil fortfahren.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte kurz zuvor angekündigt, ihr Strafverfahren gegen Volkswagen und Amag im Zusammenhang mit dem Dieselskandal beenden zu wollen. Er hatte keine Grundlage für eine Anklage.
Während des Abgasskandals wurden Millionen von VW-Dieselfahrzeugen so gehandhabt, dass sie bei den offiziellen Tests einen geringen Schadstoffausstoß aufwiesen, dann aber im normalen Gebrauch deutlich umweltschädlicher waren als auf dem Prüfstand. Von den Manipulationen in der Schweiz sollen rund 175’000 Autokäufer und -mieter betroffen gewesen sein.
(SDA)