Neue Brisanz in Sachen Erpressung
Die Berset-Abteilung soll sensible E-Mails gelöscht haben
Der parlamentarische Prüfbericht zur Berset-Affäre wird am Dienstag veröffentlicht. Die Frage ist nur: Welche Unterlagen hatten die Inspektoren? Einige von Bersets Abteilungs-E-Mails sind verschwunden.
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Aktualisiert: vor 30 Minuten
Hat Innenminister Alain Berset (50) Bundesmittel missbraucht, um die Erpressungsthematik zu regeln? Und haben Sie von einer Sonderbehandlung profitiert? Um diese Probleme zu untersuchen, hat der Wirtschaftsprüfungsausschuss (GPK) des Parlaments im vergangenen Herbst eine Untersuchung eingeleitet. Die Ergebnisse werden voraussichtlich am Dienstag veröffentlicht.
Berset wurde im November 2019 von einem ehemaligen Liebhaber erpresst. Per E-Mail drohte sie damit, Informationen öffentlich zu machen, die ihm schaden würden, wenn er ihr nicht 100’000 Franken überweise. Im Anhang fügte sie private Fotos und Korrespondenz zwischen ihr und dem Bundesrat hinzu. Die Frau wurde zu einer bedingten Geldstrafe und einer Geldstrafe wegen versuchter Erpressung verurteilt.
Später war auch die Rede davon, dass Berset die Bundesratslimousine nutzte, um sich mit seiner damaligen Geliebten im Schwarzwald zu treffen.
Berset-Mitarbeiter mit Mailverkehr
Um die Angelegenheit zu klären, wandte sich Berset auch an seine Mitarbeiter des Innenministeriums (EDI). Ihr damaliger Generalsekretär Lukas Bruhin hatte den Erpresser kontaktiert und versucht, sie von seinem Plan abzubringen. Das geht aus den E-Mails hervor, die Teil der Fallakte sind, aus denen er die „Weltwoche“ zitiert.
Pikant: Das Innenministerium selbst hat laut «Tages-Anzeiger» sensiblen Mailverkehr vernichtet. Unter dem Public Information Act hatte die Zeitung Zugang zu Verwaltungsdokumenten zu dem Erpressungsfall beantragt. Laut der Zeitung räumte das Innenministerium im Rahmen dieses Prozesses ein, die E-Mails gelöscht zu haben, als Bruhin die EDI verließ.
Verzögerung und Verzögerung
Der Rechtsdienst des EDI lehnte das Einsichtsgesuch zunächst mit der Begründung ab, die Dokumente seien Teil eines Strafverfahrens. Dies ist jedoch kein Grund, die Auslieferung zu verweigern, da das Strafverfahren seit einiger Zeit eingestellt ist. Infolgedessen versuchte die Berset-Abteilung, die Veröffentlichung mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen von GPK weiter zu verzögern.
Als der Bundesdatenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger das Argument ebenfalls nicht akzeptierte, teilte das EDI laut Tages-Anzeiger plötzlich mit, dass es keinen E-Mail-Verkehr zwischen Departement und Erpressung gebe. Die E-Mails des ehemaligen Generalsekretärs wurden nach seinem Ausscheiden gelöscht oder sind nicht mehr auffindbar.
Plötzlich erscheinen E-Mails
EDI verteidigt die Beseitigungsklage damit, dass alles nach den üblichen Maßstäben durchgeführt worden sei. Die Hinterlegung erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Weitere Fragen habe das Departement angeblich nicht beantwortet, schreibt der «Tages-Anzeiger». Überraschenderweise erschienen einzelne E-Mails, die anscheinend weniger sensibel sind, auf ausdrückliche Anfrage.
Es stellt sich nun die Frage, welche Unterlagen den Mitgliedern der Prüfungskommissionen zur Verfügung standen, um Bersets Vorwürfe zu prüfen.