Das Land Tirol hat die Einkommensgrenzen für die Familienförderung erhöht

Im Rahmen des Anti-Inflationspakets wurden Einkommensgrenzen für verschiedene Subventionen angehoben.

TIROL Seit Beginn des Preisanstiegs hat das Land Tirol verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Folgen für die Bevölkerung so weit wie möglich abzufedern. Aus diesem Grund wird es ab dem 1. Januar 2023 mehr Förderung geben. Gleichzeitig wurden die Einkommensgrenzen für den Bezug der Förderungen angehoben.

Höhere Einkommensgrenzen für die Familienunterstützung

Im Rahmen des Inflationspakets des Landes Tirol wurden bereits im August 2022 Einkommensgrenzen für die Familienförderung beschlossen. Die neuen Richtlinien treten am 1. Jänner 2023 in Kraft.

„Unser Ziel ist es, einkommensschwache Familien noch besser zu unterstützen, denen wir mit dieser Verbesserung helfen können.“ Astrid Mair)

Noch ein TippDie Beantragung des Schulkostenzuschusses für das kommende Schuljahr ist ab Januar möglich und somit ganzjährig möglich!

„Gerade in diesen Zeiten sind Familien in all ihren unterschiedlichen Lebenssituationen besonders gefordert“, (Landeshauptmann Anton Mattle und Astrid Mair)

Die Förderung ist ab dem 1. Januar 2023 möglich

Zulage für mehr Kinder

  • Unterstützen Sie einkommensschwache Familien bei der Betreuung ihrer Kinder
  • Förderhöhe: einkommensabhängig (zwischen 330 und 550 Euro)
  • für Kinder, die im betreffenden Kalenderjahr das 2. oder 3. Lebensjahr vollendet haben oder noch erreichen werden
  • im Antrag: www.tirol.gv.at/kindergeldplus

Mehrlingsgeburtenzuschuss

  • unterstützt Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen höhere Ausgaben haben
  • Höhe der Förderung: unabhängig vom Einkommen (330 Euro pro Kind bei Mehrlingsgeburten)
  • im Antrag: www.tirol.gv.at/mehrlingsgeburtenzuschuss

Förderung der Teilnahme an Schulveranstaltungen in Deutschland

  • unterstützt einkommensschwache Familien bei den Kosten für Schulveranstaltungen ihrer Kinder in Deutschland mit mindestens 2 Übernachtungen
  • Förderhöhe: einkommensabhängig (bis zu 150 Euro pro Kind und Schulveranstaltung)
  • im Antrag: www.tirol.gv.at/schulveranstaltungen

Alle Familienstipendien des Landes (auch das Betreuungsgeld und das Schulgeld) unter www.tirol.gv.at/familienfoerderung und www.tirol.gv.at/entlastungen.

Mehr Hilfe

Familienhilfe in Notsituationen – Tirol Help Network

  • Einmalige Sonderhilfe für Familien in einer unvorhersehbaren und unverschuldeten Ausnahmesituation.
  • Tel.: 0512/508-2014,
  • E-Mail: netzwerk@tirol.gv.at

Tiroler Hilfswerk

  • Pünktliche Unterstützung für notleidende Tirolerinnen und Tiroler in außergewöhnlichen Notlagen, Überbrückungshilfe zum Lebensunterhalt, Unterstützung insbesondere bei Nachforderungen von Betriebskosten, Strom und Energie sowie Zuschüsse zu Heiz- und Energiekosten.
  • Tel.: 0512/508-3693,
  • E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at

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