Bundesverfassungsgericht Deutschland
Merkels Äußerungen zur Thüringer Wahl 2020 verletzten die Rechte der AfD
Stand: 13:56 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
„AfD wurde in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt“
Das Bundesverfassungsgericht hat der AfD in ihrer Klage gegen Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) stattgegeben. Der Zweite Senat in Karlsruhe urteilte, Merkels Äußerungen hätten das Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzt.
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Das Ergebnis müsse “rückgängig gemacht werden”, sagte Angela Merkel (CDU) zur Wahl in Thüringen 2020. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts habe die damalige Kanzlerin die Rechte der AfD verletzt. Es ist nicht die erste Police, gegen die die Partei erfolgreich geklagt hat.
Als Bundeskanzlerin hat Angela Merkel mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen Anfang 2020 die Rechte der AfD verletzt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgestellt. Merkel (CDU) habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, urteilten die Richter in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil. (Az. 2 BvE 4/20 und andere)
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, Merkel habe mit ihrer offiziellen Äußerung die AfD negativ bewertet und damit einseitig auf den Parteienwettbewerb eingewirkt. Der mit dem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der politischen Willensbildung verbundene Eingriff wird nicht durch den Auftrag des Bundeskanzlers gerechtfertigt, die Stabilität der Bundesregierung und das Ansehen der Bundesrepublik in der internationalen Gemeinschaft zu wahren.
Am 5. Februar 2020 wurde der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Hilfe von CDU und AfD überraschend zum Regierungschef im Erfurter Landtag gewählt. Es war das erste Mal, dass die AfD einen Ministerpräsidenten im Amt unterstützte.
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Die damals reisende Kanzlerin sprach am Tag nach der Wahl und prologierte ihre Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa mit einer “Vorbemerkung” “aus innenpolitischen Gründen”.
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Thüringen trifft auf CDU
Das Ergebnis müsse “rückgängig gemacht” werden, zumindest dürfe die CDU nicht an dieser Regierung teilnehmen. Und: “Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.” Eine Mitschrift der Pressekonferenz war zwischenzeitlich auf bundeskanzerin.de und bundesregierung.de abrufbar.
Es gehe auch um die internationale Reputation Deutschlands, sagte er in der Verhandlung
Kemmerich trat nach drei Tagen zurück und war bis März ohne Regierung im Amt. Bodo Ramelow (Linke), der in den ersten beiden Wahlgängen nicht genügend Stimmen erhielt, kehrte als Ministerpräsident zurück.
Bei der Karlsruher Anhörung im Juli 2021 verteidigte Merkel-Kanzler Helge Braun (CDU) die Äußerungen. Die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner wollten Stellung nehmen. Es war auch der internationale Ruf der Bundesrepublik Deutschland.
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Die AfD hatte bereits erfolgreich den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) vor dem Bundesverfassungsgericht verklagt, weil es auf der Website seines Ministeriums ein Interview mit AfD mit kritischen Passagen gab. Und Johanna Wanka (CDU) wurde während ihrer Zeit als Kultusministerin gerügt, weil sie in einer Ministererklärung von der AfD eine “rote Karte” gefordert hatte. Danach können Politiker die AfD öffentlich kritisieren. Allerdings müssen sie in ihrer Rolle als Regierungsmitglieder das Prinzip der staatlichen Neutralität wahren.
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