Rooftop Day: Samstags wird auf den Dächern getanzt Das sind meine 20 Minuten

Gepostet am 17. Juni 2022, 17:06 Uhr

Rooftop Day, die Dachterrassen und Patios von mehr als 40 Anbietern sind geöffnet. Partygänger haben die Möglichkeit, neue Orte und Menschen kennenzulernen.

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Bis zu 5.000 Gäste nehmen am Rooftop Day teil.

RonOrp AG

Sie können verschiedene Terrassen in ganz Zürich besuchen.

Rooftopday.net

Basel, Bern, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich wird über Dächern gefeiert.

RonOrp AG

Bereits zum neunten Mal lädt Ron Orp als größtes urbanes Netzwerk zum Rooftop Day ein. Basel, Bern, Luzern, St. In Gallen, Winterthur und Zürich konnten sich Personen mit Terrasse, Garten oder Hinterhof seit April anmelden und ihren Standort für den Tag zur Verfügung stellen. „Beim Rooftop Day wollen wir Menschen an Orten zusammenbringen, die sonst nicht so leicht zugänglich sind“, sagt Eventmanager Raphael Weidmann.

Sinn und Zweck des Tages sind ganz im Sinne von Ron Orp: „Wir inspirieren und feiern die Stadt und verbinden die Menschen, die dort leben.“ Mehr als 40 Anbieter teilen sich ihre Terrasse oder Patio und bieten bis zu 5.000 Gästen ein breites Angebot. „Rooftop Day findet an einem festen Samstag statt, meist im Juni, definitiv vor der Sommerpause.“

Für alle Geschmäcker

Von Partys und Konzerten über Yoga-Kurse, Grill- und Chill-Festivals bis hin zu Junggesellenabenden und Junggesellenabschieden gibt es in Zürich auch einen ruhigen Nachtclub. „Die Leute finden das toll. Es ist wirklich schön zu sehen, wie die Gastgeber am Rooftop Day in der ganzen Stadt fleißig sind und einfach Spaß daran haben, etwas für andere zu organisieren“, sagt Weidmann. Bis 22 Uhr wird gelacht und getanzt, spannende und erstaunliche Begegnungen erlebt und neue Ecken der Stadt entdeckt.

Die meisten Veranstaltungen sind kostenlos. Für einzelne Veranstaltungen ist jedoch aus Platzgründen eine Anmeldung erforderlich, die aber direkt über die Website abgewickelt werden kann. An einigen Stellen wird es auch eine Sammeltonne geben.

Die Genehmigung der jeweiligen Veranstaltungen obliegt den Veranstaltern. „Grundsätzlich braucht man für den gewerbsmäßigen Anteil von Alkohol, für das Anbieten von Speisen und auch für ein Freiluftkonzert eine Erlaubnis der zuständigen Behörde“, sagt Weidmann.

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