Datendebakel – Meineimpfungen.ch: Kurze Schonfrist für Last-Minute-Lösung

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Etwas länger wartet der Datenschutzbeauftragte mit dem Löschauftrag. Doch für die rund 300.000 Impfnachweise sieht es düster aus.

Autoren: Martina Schnyder und Peter Fritsche

Die Stiftung hinter meineimpfungen.ch ist bankrott. Die Impfdaten von rund 300.000 dort registrierten Personen sollen im Rahmen des Insolvenzverfahrens verkauft worden sein. Doch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger zog die Fäden. Datenlöschung anfordern. «Es ist nicht hinnehmbar, dass Sie unter dem Druck eines Insolvenzverfahrens innovative Lösungen finden und das Problem an eine Privatperson abwälzen», sagte Lobsiger dem SRF-Verbrauchermagazin «Espresso».

Daten in „schlechtem Zustand“

Zumal der Datensatz in „schlechtem Zustand“ sei, teilweise voller Fehler und noch unzureichend geschützt.

Das zuständige Konkursamt Bern-Mittelland pflichtet dem Datenschutzbeauftragten bei, wie Amtsleiter Sandro Campigotto auf Anfrage bestätigt. Und wie empfohlen, veröffentlichen Sie keine einzelnen Datensätze mehr. Das ist ohnehin schwierig bis unmöglich: Die Daten liegen auf einer Festplatte; Es sei schwierig, das jeweilige Impfdossier zu finden und dann dem richtigen Besitzer zuzuordnen: “Das ist ein Datenmüll.”

Impfdaten weg: Und jetzt?

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Es sei sein tägliches Brot als Hausarzt, dass Patienten seine Impfhefte nicht mehr finden und erreichen können, erklärt Philippe Luchsinger. Er ist Präsident der Schweizerischen Haus- und Kinderärzte (MFE). In diesen Fällen versucht er, beim ehemaligen Haus- oder Kinderarzt des Patienten Auskunft zu bekommen: „Es war nicht ungewöhnlich, dass frühere Ärzte ordnungsgemäß dokumentierten, was geimpft wurde.“ Darauf können Sie sich verlassen. Oft sind bei Patienten mit Impfpass alle notwendigen Impfungen vorhanden, das heißt eine Grundimmunisierung ist vorhanden.

Es müssen nicht alle Impfungen wiederholt werden. Bei der Dreifach-Impfung, zu der auch die Tetanus-Impfung gehört, benötigen Menschen zwischen 20 und 60 Jahren nur noch alle 20 Jahre eine Auffrischungsimpfung. Sollte diese Zeit kürzer sein, sei das kein Problem, erklärt Philippe Luchsinger: „Normalerweise ist es einfacher, wenn man sich noch einmal impfen lässt. Das gilt auch für Zeckenimpfstoffe.“ Weil die Nebenwirkungen der Impfung minimal sind, ist man auf der sicheren Seite. Es gibt keine Überdosierung.“

Und natürlich wird es ein neues Impfheft geben. Der Verlust des ersteren macht sich in der Krankengeschichte bemerkbar.

Die Daten werden jedoch nicht sofort gelöscht, sondern erst, wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. Es sieht so aus, als würde es aus Mangel an Vermögenswerten aufhören, sagt Campigotto. In etwa einem Monat ist es soweit. Mit dem Datenschutzbeauftragten wurde aber auch vereinbart, dass die Daten nur gelöscht werden, wenn er dies offiziell verlangt.

Kein letzter Kraftakt des BAG

Derweil spielt Datenschutzbeauftragter Lobsiger beim BAG Bundesamt für Gesundheit mit: «Es liegt nun an den Gesundheitsämtern, einen Vorschlag zu machen.» Doch das BAG weist das zurück: Die Medienstelle schreibt, es bestehe kein rechtlicher Spielraum zur Rückgabe der Daten. Aber sie haben sehr geholfen, eine Lösung zu finden. Dies, obwohl er nie Eigentümer der Daten von meinevaccinations.ch war.

Das AFS basiert nun vollständig auf der elektronischen Patientenakte (EPD), die auch die Aufnahme eines Impfpasses vorsieht.

Der Verbraucherschutz will beim Bundesrat nachziehen

Die Hoffnung, dass noch tausende Impf-E-Books gerettet werden können, ist auch bei der Stiftung Verbraucherschutz (SKS) verschwunden. Zudem gebe es nach geltendem Datenschutzrecht kaum eine Chance, die Verantwortlichen des Debakels zur Rechenschaft zu ziehen, sagt Geschäftsführerin Sara Stalder. An der nächsten Sommersession wird der Bundesrat aber danach gefragt.

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