Werbeverbot für Abtreibungen: Der Bundestag stimmt für Abschaffung

Nach einer emotionalen Debatte in Berlin hat der Bundestag am Freitag der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen zugestimmt. Die Linke unterstützte den Entwurf der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP, Union und AfD lehnten die Streichung des Paragrafen 219a ab. Diese verbietet die Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichen Gründen und in “ernsthaft beleidigender Weise”. In der Praxis führte dies jedoch dazu, dass Ärzte strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden, weil sie in ihrer Beratung auf ihrer Website Informationen über Abtreibungen veröffentlicht hatten.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, es sei „die Zeit“ für die Abschaffung des § 219a. Die Überzeugung jedes Arztes ist „eins mehr“. Die Aufhebung des Informationsverbots gegenüber Ärzten sei nicht lebensbedrohlich, betonte Buschmann. Artikel 218 regelt den verfassungsrechtlich verbindlichen Schutz des ungeborenen Lebens. Die Gewerkschaft ihrerseits hat betont, dass das Werbeverbot Teil des Schutzgedankens des ungeborenen Lebens sei und beibehalten werden müsse.

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Das jetzt verabschiedete Gesetz sieht auch die Rehabilitierung von nach § 219a verurteilten Medizinern vor. Am bekanntesten ist Dr. Gießen Kristina Hänel, die an der Schlussberatung im Bundestag teilnahm.

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