Veröffentlicht24. Juni 2022, 15:02 Uhr
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt muss als Grundlage für den Strassenverkehr ein Konzept für Tempo 30 erarbeiten. Die bürgerlichen Kräfte des Großen Rates hätten das äußerst knappe Votum rückgängig machen können, aber es gab Lücken in ihren Reihen.
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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt muss innert zwei Jahren ein 30-km/h-Konzept als Grundlage für den Strassenverkehr vorlegen.
Er sang BS
Den Auftrag dazu erhielt er am Donnerstag vom Kantonsparlament, dem Grossen Rat.
Grosser Rat BS
Als es darum ging, das Mandat eines Vorschlags abzuschwächen, stimmte eine Person mehr dagegen als dafür.
Grosser Rat BS
„Die wichtigste verkehrspolitische Abstimmung geht verloren, weil sich fünf bürgerliche Parlamentarier lieber sonnen“, sagte der Basler UDC-Rat Joël Thüring auf Twitter. Er rät den “immer gleichen Abwesenden”, ihre Mandate niederzulegen. Der Grund für Thüringens Ärger: Abwesende hätten die äußerst knappe Abstimmung, bei der nur eine Stimme entscheidend war, problemlos widerrufen können.
Es ging um die Frage, ob Tempo 30 als neue Basis für den Radverkehr im Kanton Basel-Stadt eingeführt wird. SVP, Bürgerliche und Liberale kämpfen vehement. Am Donnerstag wollten sie verhindern, dass das Parlament die Sache als bindende Anordnung an die Regierung weiterleitet, und verloren mit nur einer Stimme.
Besonders schmerzlich für die Gegner des Antrags ist, dass die Kräfteverhältnisse wirklich für sie sprachen. Denn bei den Anhängern fehlte nur ein SP-Landesrat. Nur zwei bürgerliche Gegenstimmen hätten den Antrag zu einer Forderung abgeschwächt, die nur Veränderung suggeriert. Aber fünf fehlten.
Probleme für blaues Licht
Dass 30 km/h mancherorts sinnvoll sind, war in der Ratsdebatte weitgehend unstrittig. Verkehrsdirektorin Esther Keller sagte, das Geschwindigkeitsregime in der Kurve müsse ohnehin überprüft werden. Allerdings sind Achsen mit Tempo 50 erforderlich und jeder Signalwechsel muss einzeln geprüft werden.
Hauptdiskussionsthema war die Situation der Blaulichtorganisationen. Im Notfall müssen die Verkehrsregeln nicht strikt befolgt werden. Allerdings muss der Verstoß in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand stehen. Andernfalls drohen ihnen Sanktionen. Der EVP-Berater und Polizeibeamte Christoph Hochuli äußerte die Befürchtung, dass Polizei und Rettungsdienste ernsthafte Sanktionen riskieren würden, wenn sie so schnell fuhren wie heute.
Antragssteller Raphael Führer von den Grünen entgegnete, Nationalrat und Ständerat hätten sich jüngst dafür ausgesprochen, dass die signalisierte Höchstgeschwindigkeit nicht ausschlaggebend sein solle. Der Tempo 30 ist in Lausanne VD bereits Standard und die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, dass diese Fälle nicht einmal strafrechtlich verfolgt werden.