Luke Mockridge (33) sollte auf keinen Fall im Hallenstadion auftreten: Das meinen die feministische Streikgruppe Zürich und Juso Zürich. Der Comedian macht am Sonntag, 29. Mai 2022 im Rahmen seiner «A Way Back To Luckyland»-Tour Station in Zürich. Wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen Mockridge sind beide Organisationen sauer.
Die feministische Streikgruppe Zürich kündigte vor zwei Wochen auf Instagram einen Protest unter dem Slogan „Keine Show für Täter“ vor dem Hallenstadion an. Inzwischen hat Juso Zürich eine Petition gegen den Auftritt des Komikers lanciert. “Aufgrund solcher Geschichten werden Vorfälle sexueller Gewalt selten gemeldet. Überlebenden wird nicht geglaubt, sie werden nicht ernst genommen und die Täter bleiben weitgehend unverletzt.”
Vergewaltigungsvorwürfe gegen Luke Mockridge
Aber was wird Luke Mockridge vorgeworfen? Seine Ex-Freundin Ines Anioli (35) beschuldigte ihn, ihn 2019 vergewaltigt zu haben und erstattete daraufhin Anzeige. Er bestritt die Vorwürfe. Der Prozess im folgenden Jahr wurde aus Mangel an Beweisen ausgesetzt.
Zudem machte der „Spiegel“ in einer großen Untersuchung öffentlich, dass andere Frauen Mockridge sexuelle Gewalt vorwerfen, die bisher nicht bewiesen werden konnte. Mockridge soll trotz einer Absage versucht haben, eine Frau zu einem Kuss zu drängen, in einem anderen Fall hat er einem Fan in einem Selfie ungefragt in den Hintern gekniffen. Zudem prangert ein altes Ehepaar eine „toxische Beziehung“ an.
Das sagen die Veranstalter
Die Petition verlangt nun von Veranstaltern, den Auftritt abzusagen oder Stellung zu beziehen, weshalb sie Mockridge weiterhin eine Plattform bieten. Auf Anfrage von „20 Minuten“ erklärte Hallenstadion-Geschäftsführer Philipp Musshafen: „Wir verurteilen jede Form von Gewalt. Herr Mockridge ist ein freier deutscher Staatsbürger, gegen den unseres Wissens nach keine Anklage erhoben wird.“ „Wir überlassen die Rechtsfindung den zuständigen Gerichten, und die sagen jetzt, dass er ein Bürger mit gutem Leumund ist.“ Die Aktion werde wie geplant durchgeführt.
Unterstützt wird es von Veranstalter Thomas Dürr von der Act Entertainment AG. Er betonte in der Zeitung, dass die Schweiz wie Deutschland ein Rechtsstaat sei. „Als Konzertveranstalter bin ich nicht befugt und habe nicht das Wissen, um rechtliche Urteile zu fällen. Ich vertraue den zuständigen Stellen“, sagt Dürr. Er hält Vorurteile in den sozialen Medien für grundsätzlich falsch. (Bsn)