Der zweiten Haushaltsänderung 2022 stimmt der Haushaltsausschuss zu

Das Teuerungspaket und die Novelle des Bundesministeriumsgesetzes fließen in den Bundeshaushalt

Wien (PK) – Kompetenzänderungen im Bundesministeriengesetz ziehen Änderungen des Haushalts 2022 und des Bundesfinanzrahmens 2022 bis 2025 nach sich. Haushaltsänderungen sind „haushaltsneutral“ und haben keine Auswirkungen auf das Bundesdefizit . Anders verhält es sich beim Inflationsentlastungspaket der Bundesregierung, das per Novelle in den Haushalt 2022 aufgenommen wurde. Das soll laut ÖVP und Grünen sowie Finanzminister Magnus Brunner dafür sorgen, dass die beschlossenen Maßnahmen schnellstmöglich bezahlt werden. Insgesamt sind Inflationsbekämpfungsmaßnahmen mit einem Volumen von 3.658 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen. Weitere 290 Millionen Euro werden für die finanziellen Auswirkungen der Deindexierung von Familienleistungen bereitgestellt. Demnach soll das Bundesdefizit im Jahr 2022 bei 23,1 Milliarden Euro liegen.

Nach kontroverser Debatte hat der Haushaltsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen grünes Licht für die von Oppositionsparteien vielfach kritisierte Haushaltsänderung gegeben. Dies war sowohl organisatorisch als auch materiell. Die Opposition forderte mehr „Haushaltswahrheit“ und kritisierte die kurzfristige Einführung großer Änderungen.

Ebenfalls auf der Tagesordnung stand eine Novelle des COVID-19-Krisenbewältigungsfondsgesetzes. ÖVP und Grüne sprachen sich für eine Vereinfachung bestehender Finanzregelungen aus. Damit ist die Begrenzung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds um 28 Milliarden Euro Geschichte.

Die Novelle des Bundesministeriengesetzes ist in den Haushalt integriert

Änderungen in den Befugnissen der Bundesministerien erfordern Änderungen in der Haushaltsstruktur und im Stellenplan der betroffenen Ressorts. Dazu liegt dem Haushaltsausschuss nun eine Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes 2022 bis 2025 und des Bundesfinanzgesetzes 2022 (1572 dB) vor. Ziel ist es, das Bundesministerium für Arbeit und das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandorte zu einem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zusammenzuführen. Zudem werden Kompetenzen für die Digitalisierung vom bisherigen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf das Bundesministerium der Finanzen übertragen und Themen rund um Bergbau, Post und Telekommunikation aus dem bisherigen Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übertragen das Finanzministerium. Für das Jahr 2022 werden Zahlungen in Höhe von 467,6 Millionen Euro und Zahlungen in Höhe von 13,8 Millionen Euro dem Haushalt neu zugewiesen.

Inflationsreduzierungspaket durch Änderung budgetiert

Andreas Hanger (ÖVP) brachte einen Änderungsantrag ein, der kurzfristige Maßnahmen des letzte Woche beschlossenen Inflationshilfepakets in den Haushalt einfließen lässt. Das Paket dient dazu, den Kaufkraftverlust privater Haushalte abzufedern und sozialen Härtefällen vorzubeugen sowie insbesondere Energieunternehmen zu unterstützen. Das Entlastungspaket hat demnach ein Gesamtvolumen von 28,6 Milliarden Euro im Zeitraum 2022-2026 und besteht aus kurzfristigen und sofortigen Entlastungsmaßnahmen sowie strukturellen und dauerhaften Entlastungsänderungen im Steuer- und Transfersystem.

Konkret entfallen 6,5 Milliarden Euro des Globalpakets auf kurzfristige Maßnahmen, die sich vor allem auf das Jahr 2022 beziehen, heißt es in den Erläuterungen. In der betrachteten Modifikation sind Maßnahmen mit einem Volumen von 3.658 Millionen Euro berücksichtigt. Andere kurzfristige Entlastungsmaßnahmen müssten entweder nicht haushaltsdeckend angepasst werden, weil sie rücklagengedeckt oder variabel ausbezahlt werden, oder würden erst 2023 greifen, erklärten ÖVP und Grüne.

Die Opposition kritisiert das Vorgehen vielfach

Die Opposition äußerte breite Kritik an dem Gesetzentwurf. Christoph Matznetter (SPÖ) betonte, dass dies die zweite Änderung innerhalb weniger Wochen sei. Angesichts des kurz zuvor eingebrachten Änderungsantrags verstand Karin Doppelbauer (NEOS) den Umgang mit dem Parlament, insbesondere der Opposition, nicht. Auch Hubert Fuchs (FPÖ) ärgerte sich über die kurzfristigen Änderungen. Die Erklärungen des Ministeriums seien sehr aufschlussreich, betonte er, aber leider sei nicht genug Zeit gewesen, sie zu bearbeiten. Daher wandten sich Doppelbauer und Fuchs mit einer Bitte um Analyse an den Haushaltsdienst des Parlaments, der wiederum mehr Haushaltstreue forderte.

Kai Jan Krainer (SPÖ) stellte daraufhin einen Antrag auf Vertagung, der von der Opposition einstimmig angenommen wurde, aber aufgrund fehlender Zustimmung von ÖVP oder Grünen in der Minderheit blieb. Auch Karin Doppelbauer hatte Zweifel an der Professionalität der vorgeschlagenen Änderung und verweigerte daher die Zustimmung zur Budgetänderung.

Brunner will eine schnelle Auszahlung garantieren

Überstunden erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, sagte Finanzminister Magnus Brunner dem Gesetzgeber. Zweck des Verfahrens ist die unverzügliche Auszahlung von Geldern. Die unterschiedlichen Prognosen des Finanzministers und des Fiskalrats zu den Gesamtkosten des Inflationspakets beruhen auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden und Prognosen, sagte er der FPÖ und betonte, dass die nächste WIFO-Prognose diese Woche veröffentlicht werde.

Die Änderung des Krisenmanagementfonds von COVID-19 zielt darauf ab, die Finanzvorschriften zu vereinfachen

ÖVP und Grüne haben im Haushaltsausschuss eine Vereinfachung der bestehenden Finanzregelungen für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds beschlossen. Bei der Schaffung des Krisenstabsfonds im Jahr 2020 sei eine ausdrückliche Begrenzung der auszahlbaren Mittel im COVID-19-Krisenstabsfondsgesetz gesetzlich verankert worden, stellte Jakob Schwarz (Grüne) fest. Seit 2021 werden Gelder für COVID-19 in der jeweiligen Unterabteilung budgetiert, Parteitagsabgeordnete in Regierungsstress. Die zusätzliche finanzielle Begrenzung des 28 Milliarden Euro schweren COVID-19-Krisenbewältigungsfonds soll künftig entfallen. Stattdessen verwies Schwarz auf die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz festgelegten Grenzbeträge. Laut Gesetzentwurf soll die Höhe automatisch an künftige Budgets angepasst werden, wodurch gesonderte Änderungen des Fondsgesetzes COVID-19 (1570 dB) nicht mehr erforderlich sind.

Von der SPÖ kam scharfe Kritik. Laut Selma Yildirim werden Bundesmittel in Höhe von 28 Milliarden Euro ohne Bescheid vergeben und sind daher nicht anfechtbar. Yildirim forderte deshalb „die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit“.

ÖVP und Grüne haben per Änderungsantrag eine technische Korrektur eingebracht, wonach eine fehlende Absatzbezeichnung in den Gesetzestext eingefügt wird. (Fortsetzung Haushaltsausschuss) Eichel

HINWEIS: Der Haushaltsdienst des Parlaments bietet wirtschaftliche Analysen der Haushaltspolitik und Vorschläge des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Haushaltsvollzug (Monatsbericht) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

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