Kronenmaße
Spitäler in der Zentralschweiz spüren die steigenden Fallzahlen: Die Maskenpflicht wird teilweise wieder eingeführt
Der Anstieg der Kronenzahlen zwingt die Krankenhäuser zum Handeln. In Santa Anna und im Kantonsspital Zug gilt seit vergangener Woche wieder die Maskenpflicht, sobald Patientenkontakt besteht. Auch das Luzerner Kantonsspital prüft die erneute Maskenpflicht.
In der Hirslanden Klinik St. Anna und im Zuger Kantonsspital gilt im Kontakt mit Patientinnen und Patienten eine Maskenpflicht. Zur Zeit nicht im Kantonsspital Luzern.
Bild: Luzerner Zeitung
Seit Anfang Juni gilt im Kanton Luzern erneut «Alarmstufe Rot» bezüglich der Lage der Krone. Grund dafür ist die neue Subvariante omicron BA.5: Sie lässt die Inzidenzrate erstmals seit März wieder steigen. Das spüren auch Spitäler in der Zentralschweiz. Deshalb reagieren sie teilweise mit der Wiedereinführung von Maßnahmen gegen das Virus, zum Beispiel mit einer Maskenpflicht. Wir haben drei der Krankenhäuser gefragt, wie die aktuelle Situation in Bezug auf Kronenmessungen ist.
St. Anna: Signifikanter Anstieg der Krankenhauseinweisungen für Kronenpatienten
Die Hirslanden Klinik St. Anna bestätigt, dass seit vergangener Woche wieder Maskenpflicht besteht. Auslöser für die Wiedereinführung war die Ausbreitung des Corona-Virus und insbesondere die größte Zahl an Krankenhauseinweisungen, sagt Romeo Degiacomi, Kommunikationsleiter und Mediensprecher der Klinik:
„Ein st. Anna, wir haben innerhalb weniger Tage einen deutlichen Anstieg der Krankenhauseinweisungen von Patienten festgestellt, die mit COVID-19 infiziert sind. Deshalb mussten wir unsere aktuellen Maßnahmen überprüfen.“
Die Verwendung von Masken dient nicht nur dem Schutz der Patienten. Personen, die sich im Krankenhaus Behandlungen oder Untersuchungen unterziehen, und Mitarbeiter müssen auch im Krankenhausumfeld vor einer Ansteckung geschützt werden. Somit sind alle Bereiche mit Patientenkontakt von der Maskenpflicht betroffen. Auch Besucher müssen sich an die Vorschriften halten.
“Erste Erfahrungen zeigen, dass die eingeleiteten Maßnahmen greifen.”
Ob weitere Maßnahmen eingeleitet werden, hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung der epidemiologischen Lage ab. „Wir analysieren auch die Zahl der Krankenhauseinweisungen, die Entwicklung der Krankheit und die Abwesenheit von Mitarbeitern“, sagt Degiacomi. Die genauen Maßnahmen, die in Zukunft umgesetzt werden, hängen von der weiteren Entwicklung ab und werden laufend von den Spezialisten des St. Anna.
Im direkten Patientenkontakt besteht im Zuger Kantonsspital eine Maskenpflicht
Auch das Zuger Kantonsspital (ZGKS) bestätigt auf Anfrage, dass die Maskenpflicht teilweise wieder eingeführt wurde. Ab dem 22. Juni gilt die Maßnahme wieder für Besucher von Patientenzimmern sowie für Mitarbeiter und Patienten im direkten Kontakt mit Patienten. Das heißt, während der Behandlung und Beratung. Diese Regelung gilt auch für Begleitpersonen. Außerdem müssen alle Personen, die ins Krankenhaus eingeliefert werden und Symptome von Covid-19 haben, eine Maske tragen.
Laut Sonja Metzger, Leiterin Marketing Zuger Kantonsspital, trifft sich das interdisziplinäre Kernteam von Covid-19 in regelmässigen Abständen und bewertet die Situation neu. Die Kronenschutzmaßnahmen würden laut Metzger an die jeweilige Pandemielage angepasst. Für Besucher können Sie hier die geltenden Bestimmungen abrufen.
Das Kantonsspital Luzern ist noch nicht entschieden
Heute ist das im Luzerner Kantonsspital (Luks) anders. Er prüfe laufend Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus und werde diese gegebenenfalls auch anpassen. Zu diesen Maßnahmen gehört auch die Maskenpflicht, schreibt das Krankenhaus auf Anfrage. Bisher wurde jedoch noch keine Wiedereinbürgerung beschlossen. Bei anstehenden Anpassungen wird Luks Sie informieren.