Sanktionsbefehl: Der Polizist muss einem tollwütigen Traktorfahrer aus dem Weg springen

Gepostet am 1. Juli 2022, 04:54

Weil ein Bauer eine Scheune blockierte, wurde er mit einer Geldstrafe belegt. Bei einer Auseinandersetzung mit der Polizei musste ein Beamter vom Traktor des Angeklagten springen.

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Ein Streit um eine Scheune endete mit einem Strafbefehl für einen St. Galler Bauern.

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Der Bauer hatte die Scheune an einen anderen Bauer vermietet, ihm aber den Zugang versperrt.

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Als die örtliche Polizei den Bauern daran hindern wollte, die Scheune zu füllen, musste ein Polizist aus dem Traktorweg des Verdächtigen springen. (Symbolfoto)

St. Louis County Polizei Gallen

Ein Bauer im Kanton St. Gallen wurde im Streit um eine Scheune verurteilt. Der Verdächtige hatte diesen Rick ursprünglich an einen anderen Bauern vermietet. Folglich bewahrte der Bauer das Heu dort auf.

Doch im April 2022 blockierte die Beklagte den Zugang zum Betriebsschalter des Stalls mit einem Vorhängeschloss. Da der Zugang zum Stall nun versperrt war, musste der Bauer draußen Heu kaufen, um sein Vieh zu füttern.

Der Angeklagte wurde wegen Blockade verurteilt und aufgefordert, die Scheune dem Mieter wieder zugänglich zu machen. Das funktionierte zunächst, doch im Mai teilte der Landwirt der Polizei mit, dass der Angeklagte den Stall für seine Zwecke nutzte und den Stock mit seinem eigenen Heu füllte.

Der Cop muss aus dem Weg springen

Dies veranlasste die Polizei, den beleidigenden Bauern zu besuchen und ihn aufzufordern, die Scheune nicht mehr zu füllen. Ein Polizist stellte sich dem Mann in den Weg, der gerade mit seinem Traktor eine Ladung Heu verstaute. Obwohl er den Beamten im Rückspiegel sah, fuhr er weiter, was dazu führte, dass der Beamte sich von einem Sprung zurückzog, um nicht getroffen zu werden.

Der Angeklagte bestritt auch den Alkoholtest. Der Mann wurde nun wegen Beschlagnahme von Eigentum, Nötigung, Gewalt und Bedrohung von Beamten per Strafbefehl verurteilt. Er erhielt eine bedingte Busse von 90 Tagessätzen zu 100 Franken (9000 Franken) und eine Busse von 1000 Franken. Die Geldbuße beinhaltet eine Probezeit von zwei Jahren.

Der Mann muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Als Folge seiner Taten muss er insgesamt 2632 Franken bezahlen. Gegen diesen Sanktionsbescheid können Anschuldigungen erhoben werden, er ist noch nicht rechtskräftig.

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