Das Chaos wird immer schlimmer, auch in Zürich
Das Flugliefersystem ist weltweit ausgefallen
Am Morgen gab es ernsthafte Probleme bei der Abfertigung von Flügen zum Flughafen Zürich. Passagiere mussten manuell eingecheckt werden. Dies führte zu langen Warteschlangen.
Veröffentlichung: 11:29 Uhr
|
Aktualisiert: vor 9 Minuten
Kurz vor dem ersten großen Feiertagswochenende fällt das Flugmanagementsystem von Altea aus. Und das auf der ganzen Welt. Wie eine Swissport-Sprecherin bestätigt, werden zwischen 10.30 und 11.30 Uhr alle Check-in-Automaten abgeschaltet. Passagiere mussten sich manuell am Schalter anmelden, aber auch dort sei das System langsamer, so die Sprecherin.
Dies führte zu noch längeren Wartezeiten. Das Problem war nach einer Stunde behoben. Das System funktioniert wieder. „Allerdings noch mit leichten Verzögerungen“, sagt die Sprecherin. Betroffen waren 80 Prozent der Flüge, die zwischen 10:30 und 11:30 Uhr starten sollten. 80 Prozent der Fluggesellschaften des Flughafens Zürich nutzen das betroffene Check-in- und Buchungssystem.
Videos zeigen Gepäckchaos: Koffer stapeln sich am Flughafen Zürich (00:44)
Alle Passagiere nahmen Flugzeuge
Trotz der Unterbrechung stiegen noch alle Passagiere in ihr Flugzeug. „Es gab Verspätungen von bis zu 15 Minuten“, sagte sie. Leider kommt es immer wieder zu Zwischenfällen mit dem System. Auch auf der ganzen Welt.
Der Flughafen empfiehlt Reisenden, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.
Airline-Kunden können dies jetzt tun
Wer von einem annullierten Flug betroffen ist, hat zwei Möglichkeiten: Umbuchung oder Rückerstattung. Oder akzeptieren Sie die von den Fluggesellschaften vorgeschlagenen Reisealternativen. Oder Sie können eine Rückerstattung des Ticketpreises beantragen. Die Rechte der europäischen Fluggäste gelten sowohl für Schweizer Fluggesellschaften als auch für Schweizer Fluggäste. Grundsätzlich gilt: Im Falle einer Annullierung steht dem betroffenen Fluggast eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro (je nach Flugstrecke) gemäß der Verordnung über die Rechte der Fluggäste der EU zu. Fluggastrechtsassistenten sind zum Beispiel Airhelp Switzerland, Flightright, Fairplane, EUclaim oder EUflight. Diese helfen, Passagierrechte gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen. Wer über ein Reisebüro ein Rundreisepaket mit entsprechendem Flug der Airline gebucht hat, ist bei aktuellen Flugausfällen auf der sicheren Seite.
Wer von einem annullierten Flug betroffen ist, hat zwei Möglichkeiten: Umbuchung oder Rückerstattung. Oder akzeptieren Sie die von den Fluggesellschaften vorgeschlagenen Reisealternativen. Oder Sie können eine Rückerstattung des Ticketpreises beantragen. Die Rechte der europäischen Fluggäste gelten sowohl für Schweizer Fluggesellschaften als auch für Schweizer Fluggäste. Grundsätzlich gilt: Im Falle einer Annullierung steht dem betroffenen Fluggast eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro (je nach Flugstrecke) gemäß der Verordnung über die Rechte der Fluggäste der EU zu. Fluggastrechtsassistenten sind zum Beispiel Airhelp Switzerland, Flightright, Fairplane, EUclaim oder EUflight. Diese helfen, Passagierrechte gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen. Wer über ein Reisebüro ein Rundreisepaket mit entsprechendem Flug der Airline gebucht hat, ist bei aktuellen Flugausfällen auf der sicheren Seite.