Parteiengesetz: SPÖ will Verhandlungen fortsetzen

Die SPÖ will die Verhandlungen über die Novellierung des Parteiengesetzes fortsetzen, nachdem ihre Bereitschaft, den Posten des Generalstaatsanwalts mit Inkrafttreten der neuen Regelung neu auszuschreiben, bei den Regierungsparteien für Irritationen gesorgt hat. Der SPÖ-Klub teilte der APA am Freitag mit, man suche eine Lösung. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hat sich in einem Podcast zu Wort gemeldet und betont, dass sie „auf die nächsten sechs Jahre wartet“.

Am Tag zuvor hatte die SPÖ-Forderung, den Rechnungshofchef im Wege der Bestellung mit Zweidrittelmehrheit unmittelbar nach dessen Inkrafttreten wiederzuwählen, für Unbehagen bei der Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen gesorgt. bei den Verhandlungen. SPÖ-Klubvizepräsident Jörg Leichtfried betonte, dass Kraker „völlig in Frage komme“ und begründete die Forderung damit, dass auch das Legitimationsniveau des Rechnungshofchefs bei einer Kompetenzerweiterung erhöht werden solle. Diese Position wurde am Freitag beim SPÖ-Klub bestätigt. Zudem handelt es sich um Verbesserungen im Parteienrecht.

Die Änderung des Parteiengesetzes und weitere Neuregelungen sollen nächste Woche im Nationalrat beschlossen werden. Einige Punkte bedürfen einer Zweidrittelmehrheit (und damit der Zustimmung von SPÖ und/oder FPÖ), darunter auch das neue, in der Verfassung verankerte Verfahren zur Bestellung des HR-Präsidenten. Auch die Liberalen pochen auf eine Zweidrittelmehrheitswahl und darauf, dass diese mit Inkrafttreten des neuen Parteiengesetzes verfeinert werden soll, erklärte FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz. An dieser Position habe sich nichts geändert, wurde am Donnerstag betont.

Experte: Recht auch ohne Zweidrittelmehrheit möglich

Politikwissenschaftler Hubert Sickinger vertrat jedoch die Ansicht, dass auch die Säulen des Parteienrechts mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können. Abgesehen von kleinen Missachtungen braucht keines der Projekte wirklich eine verfassungsmäßige Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten. Eine Entscheidung ohne breiten Konsens wäre bedauerlich, aber machbar, so der Experte.

Lediglich die Einrichtung eines Parteienregisters bedürfe ausdrücklich einer verfassungsrechtlichen Grundlage und damit der Zustimmung von SPÖ und/oder FPÖ neben den Koalitionsfraktionen von ÖVP und Grünen, erklärte Sickinger. Der Kern der Reform, nämlich die Ausweitung der Einsichtsrechte des Rechnungshofs (HR) in die Parteifinanzen, wird bereits durch den aktuellen Paragrafen 1 Absatz 6 – eine Verfassungsbestimmung – abgedeckt, war überzeugt. Vereinfacht ausgedrückt sieht es vor, dass die Personalabteilung per Bundesgesetz für diese Kontrolltätigkeiten zuständig sein kann.

Das neue Verfahren zur Ernennung des Präsidenten des Rechnungshofs mit Zweidrittelmehrheit konnte jedoch nicht ohne starken Widerstand erfolgen. Natürlich hatte es die SPÖ im Zuge der Reform gewollt.

Kraker wartet auf die zweite Halbzeit

Derweil spricht Kraker in einem HR-Podcast über seine erste Hälfte: „Heute habe ich mein Amt vor sechs Jahren angetreten.“ Es seien „aufregende und abwechslungsreiche Zeiten“. Sie sei nach wie vor „gespannt auf den Job“ und freue sich auf die „nächsten sechs Jahre“, sagte Kraker, ohne direkt auf die aktuelle Diskussion einzugehen. Sie freut sich auf „die bevorstehenden Herausforderungen“, auch wenn es unbekannte Faktoren sind. “Wenn etwas unbekannt ist, hatte ich nie Angst davor.” Laut Verfassung wird der HR-Präsident mit bisheriger ÖVP für zwölf Jahre gewählt, seine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

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