Berlin veröffentlicht Zahlen zu Plagiaten bei Doktorarbeiten

Zentralbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin: Wie werden Kataloge mit Plagiatswarnungen gut bestückt? Bild: Bildbund / ZB

Auf Anfrage des CDU-Wissenschaftspolitikers Adrian Grasse veröffentlichte die Berliner Senatsverwaltung zunächst die genauen Zahlen zu den Promotionsprüfungen. Eine universitäre Einrichtung führt eindeutig.

Spitzenreiter bei den Promotionsprüfungen ist die Charité mit 21 abgeschlossenen Verfahren, gefolgt von der Freien Universität mit 11 Fällen. Dazu gehört auch die Promotion von Franziska Giffey. Die Technische Universität (TU) meldet vier abgeschlossene Verfahren, die Humboldt-Universität (HU) drei und die Universität der Künste (UdK) einen Fall. „Abgeschlossen“ bedeutet jedoch nicht unbedingt „abgeschlossen“. Einige HU-Fälle sind noch bei Gerichten anhängig. Dazu gehört wohl auch der Streit um die Mainzer Soziologin Marina Hennig, die sich vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug ihres Studienabschlusses verteidigt.

Nicht alle Verfahren enden mit dem Entzug des Titels. Die FU mit ihren 11 Fällen entzog achtmal den Grad, es gab einen Verweis und dreimal wurde die Entziehung aufgehoben. Dass es in 11 Fällen zu 12 Verfahrenseinstellungen kommt, lässt sich wohl durch Giffey erklären. Zunächst wurde er erhöht, was eine rechtswidrige Günstlingswirtschaft darstellte, woraufhin ihm der Titel aberkannt wurde. Keine andere Universität, mit Ausnahme der Charité, hat einen „Ruf“ für die Promotion ausgesprochen. La Charité, wo die Wissenschaftsplattform Vroniplag Wiki sogar ein ganzes Plagiatscluster mit mehreren Doktorarbeiten aufgedeckt hatte, entzog zuletzt 2014 die Promotion. Weitere Verfahren sind derzeit anhängig.

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