Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Steuerhinterziehung von fast 2,2 Millionen Euro vorgeworfen. Auch sein mitangeklagter Steuerberater wurde freigesprochen. Der Satz ist nicht fest.
Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasse und sein mitangeklagter Steuerberater sind am Montag vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Richter Michael Tolstiuk sagte bei der Urteilsverkündung: “Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht.” Eine Steuerhinterziehungsabsicht war nicht erkennbar. Der Satz ist nicht fest.
Das Verfahren läuft seit 13. Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Landesgerichtshof Wien. Die Klage bezieht sich auf die Steuerhinterziehungsklage in Höhe von 2.161.301 Euro an Provisionen für Grassers Verbindung mit Meinl International Power. Der ehemalige Finanzminister (2000-2007) und sein Steuerberater bestritten alle Vorwürfe.
Laut Staatsanwaltschaft hat Grasser in seiner Einkommensteuererklärung für 2007 Einkünfte von rund 4,4 Millionen Euro (für Vertriebsleistungen bei der Meinl Bank) nicht angegeben. Daher wurde die Steuer mit 2,2 Millionen Euro etwas zu niedrig angesetzt. Grasser sah, dass sein Berater eine Pflicht hatte. Er hatte die Idee, die Steueroase der Britischen Jungferninseln zu bauen. Sein Buchhalter sagte, sein Mandant habe aus eigener Initiative gehandelt.
das Urteil verzögerte sich
Der letzte Verhandlungstag dauerte länger als erwartet. Denn es würden noch Zeugen vernommen und Expertengespräche geführt. Statt wie am frühen Nachmittag verkündet, kam es am späten Nachmittag zum Urteil. Am ersten Tag der Anhörung verkündete die Jury innerhalb von Minuten, dass alle Zuschauer ausgeschlossen würden. Grasser hatte sie verteidigt. Nach dem Steuerstrafgesetz ist ein Ausschluss möglich, weil Steuergeheimnisse vorliegen. Bei der Urteilsverkündung durfte eine Audienz anwesend sein.
Grasser war in den ersten Minuten des Prozesses und vor Schluss des Publikums sehr ruhig gewesen. Fragen zu seiner beruflichen Tätigkeit, seinem Einkommen oder etwaigen Schulden beantwortete er nicht. So auch sein Berater. Norbert Wess, Grassers Anwalt, hatte der „Presse“ vor dem Prozess gesagt, Grasser sei „zuversichtlich“: Das Gericht werde zu dem Schluss kommen, „dass keine Finanzkriminalität vorliegt“. Er sollte recht haben.
Das Urteil ist nicht fest, die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben, der Vertreter der Republik hat die Aufhebung angekündigt.
Der Strafrahmen hätte eine Geldstrafe bis zur doppelten Ermäßigung und eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Grasser wurde im Buwog-Prozess zu acht Jahren Haft verurteilt und hat Berufung eingelegt. Es wird nächstes Jahr entschieden.
(APA / shev)